ikr: Allgemeinverfügung vom 19. September 2019 betreffend die Bekämpfung des Maiswurzelbohrers
Vaduz (ots/ikr) -
Ende August 2019 wurden im St. Galler Rheintal (Buchs, Diepoldsau und Kriessern) einige Maiswurzelbohrer gefangen. Der Maiswurzelbohrer ist der wirtschaftlich gefährlichste Schädling für den Mais. Er kann bei starkem Befall zu Ertragsausfällen bis zu 50% führen. Liechtenstein muss nun aus zweierlei Gründen Massnahmen ergreifen, einerseits wegen der räumlichen Nähe zu den Fundstellen und andererseits wegen der geltenden Rechtslage. Der Maiswurzelbohrer ist in der Schweizerischen Pflanzenschutzverordnung geregelt. Diese ist über den Zollvertrag in Liechtenstein direkt anwendbar. Da sich Liechtenstein innerhalb eines Zehnkilometer-Radius von festgestellten Befällen befindet, sind die notwendigen Massnahmen umzusetzen, um eine weitere Ausbreitung des Schädlings zu verhindern.
Aufgrund dieser Ausgangslage wurde seitens des Amtes für Umwelt am 19. September 2019 eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Maisanbau für das Kalenderjahr 2020 verbietet, sofern auf den entsprechenden Parzellen bereits im Kalenderjahr 2019 Mais angebaut wurde. Das heisst, es darf auch im Jahr 2020 weiterhin Mais angebaut werden in Liechtenstein, einfach nicht auf Parzellen, auf denen bereits im 2019 Mais angebaut wurde. Dies ist eine effektive Massnahme, die ganz ohne Chemie auskommt. Die Allgemeinverfügung wurde mittels öffentlicher Kundmachung (Aufgebot) im elektronischen Amtsblatt erlassen und ist auf der Homepage des Amtes für Umwelt einsehbar. Die Rechtsmittelfrist dauert 14 Tage ab Veröffentlichung. Einer allfälligen Beschwerde wurde aufgrund des von Amts wegen zu wahrenden öffentlichen Interesses die aufschiebende Wirkung entzogen.
Kontakt:
Amt für Umwelt
Daniel Kranz, Abteilung Landwirtschaft
T +423 236 66 01