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Fürstentum Liechtenstein

Amt für Umwelt weist auf mögliche Kormoran-Vergrämung hin

Vaduz (ots)

Während der Laichzeit der gefährdeten Fischart Äsche können in Liechtenstein unter bestimmten Voraussetzungen Vergrämungsmassnahmen von Kormoranen stattfinden. Das Amt für Umwelt informiert über die Hintergründe und geplanten Massnahmen.

Der Kormoran, lat. Phalacrocorax carbo, ist eine Vogelart, die sich fast ausschliesslich von Fisch ernährt und deshalb stark an das Vorkommen von Gewässern gebunden ist. Kormorane besiedeln dabei nicht nur Binnengwässer, sondern können in verschiedenen Teilen der Welt auch an den Ozeanen beobachtet werden. Kormorane sind sogenannte Opportunisten und jagen in der Regel diejenigen Fische, die häufig vorkommen und/oder leicht zu erbeuten sind. Da die Fischnahrung örtlich und zeitlich in der Menge schwanken kann, gibt es bei den Kormoranen je nach Ursprungspopulation Standvögel, Teilzieher oder Zugvögel.

Die Bestände des Kormorans in Mitteleuropa haben sich, nachdem die Tiere lange Zeit als Fischerei- und Forstschädlinge verfolgt wurden, aufgrund der Schutzbemühungen wieder erholt. In der der Schweiz beispielsweise brütete der Kormoran vor 20 Jahren das erste Mal wieder. Heute zählt man bereits wieder um die 2100 Brutpaare. Rechnet man die Wintergäste während der Zugzeit dazu, sind es bis 6000 Individuen. In vielen Ländern gibt es aufgrund grosser Populationen mittlerweile ein aktives Kormoranmanagement, das nötig geworden ist, um die Konfliktfelder, hauptsächlich im Artenschutz von gefährdeten Fischarten, aber auch mit der Berufsfischerei, zu minimieren. Auch in Liechtenstein wurden in der Vergangenheit bereits Vergrämungsaktionen getätigt.

Die Äsche, lat. Thymallus thymallus, gehört zu den sogenannten Lachsfischen, auch Salmonidae genannt. Von anderen einheimischen Fischen unterscheidet sich die Äsche aufgrund der grossen Rückenflosse, die insbesondere für männliche Tiere charakteristisch ist. Diese Rückenflosse wird gerne auch als "Fahne" oder "Äschenfahne" bezeichnet. Die Bestände der Äsche nahmen in den letzten Jahrzehnten durch Schutzbemühungen und Verbesserung der Gewässer in Mitteleuropa zu. Der Bestand in Liechtenstein wird auch aufgrund der Naturverlaichung als überregional bedeutsam angesehen. Da allerdings viele Gewässer weiterhin in einem ökologisch schlechten Zustand sind, gilt die Äsche in Liechtenstein weiterhin als gefährdet.

Äschen gelten im Übrigen als "wenig scheue" Fische und zeigen ein viel schwächer ausgeprägtes Fluchtverhalten als beispielsweise Forellen. Jetzt, wo die Laichzeit ansteht, versammeln sich die Äschen in Schwärmen. Gerade in unbeschatteten Gewässerabschnitten ohne Versteckmöglichkeiten sind solche Äschenschwärme deshalb besonders ausgesetzt.

Derzeit halten sich insbesondere im Unterland Kormorane, sowohl Teilzieher als auch Zugvögel, auf. Aufgrund des Äschenbestandes von überregionaler Bedeutung bestehen Bedenken, dass im ungünstigsten Fall - also bei einer Spezialisierung der Kormorane auf die gefährdeten Äschen - deren Laichgeschäft komplett zerstört werden könnte. Vor diesem Hintergrund hat das Amt für Umwelt gemeinsam mit dem Fischereiverein, der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz, dem Ornithologischen Verband sowie der Botanisch-Zoologische Gesellschaft beschlossen, aus Artenschutzgründen und im Anlassfall einzelne Vergrämungsmassnahmen vorzunehmen.

Die geplanten Vergrämungsaktionen werden dann ausgeführt, wenn sich Kormorane in Gruppen sammeln und auf die sich nun sammelnden Äschenschwärme spezialisieren. Die Vergrämungsaktionen beschränken sich örtlich auf den Binnenkanal zwischen der Abwasserreinigungsanlage Bendern und der Industrie- und Gewerbezone in Ruggell. Bei den Vergrämungsaktionen sollen die Kormorane mit lauten Knallgeräuschen beunruhigt werden, sodass sie das Äschenlaichgewässer während der definierten Zeit (01. Februar bis 30. April) meiden und das Laichgeschäft erledigt werden kann. Das Amt für Umwelt möchte deshalb Freizeitnutzer, die sich während dieser Zeit am beschriebenen Abschnitt aufhalten, auf mögliche Knallgeräusche hinweisen.

Die Vergrämungsaktionen sind kurz- bis mittelfristige Massnahmen, um den gefährdeten Äschenbestand in Liechtenstein zu schützen. Langfristig sind gefährdete Fischarten wie die Äsche darauf angewiesen, dass Gewässer in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden und auf solche Aktionen verzichtet werden kann.

Kontakt:

Amt für Umwelt
Cathérine Frick
T +423 236 66 06

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