Jahresbericht 2019 des Nationalen Präventionsmechanismus
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. März 2020 den Jahresbericht 2019 des Nationalen Präventionsmechanismus zur Kenntnis genommen.
Liechtenstein ist Vertragspartei des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, mit welchem ein internationales System zur Inspektion von Haftorten etabliert wurde. Mit der Ratifizierung hat sich Liechtenstein verpflichtet, einen nationalen Präventions-mechanismus zu schaffen.
Der Nationale Präventionsmechanismus führt regelmässig Besuche an Orten der Freiheitsentziehung - wie beispielsweise dem Landesgefängnis - durch. Ziel ist es, die Haftbedingungen zu überprüfen und allfällige Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. In Liechtenstein wurde die im Strafvollzugsgesetz vorgesehene Vollzugskommission auch mit den Rechten und Aufgaben des Nationalen Präventionsmechanismus betraut. Der Nationale Präventionsmechanismus ist im regelmässigen Dialog mit den Behörden und richtet Empfehlungen an diese. Im Jahresbericht gibt er einen Überblick über seine Besuche und Empfehlungen. Zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen Liechtensteins gehört auch die Veröffentlichung dieses Jahresberichtes in deutscher und englischer Sprache.
Der Jahresbericht für das Jahr 2019 findet sich auf www.regierung.li. Er kann ausserdem kostenlos bei der Regierungskanzlei bezogen werden.
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