Vernehmlassung betreffend die Verordnung zur Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Gipser- und Malergewerbe
Vaduz (ots)
Die Sozialpartner beantragten am 12. Dezember 2019 bei der Regierung für das Gipser- und Malergewerbe die Allgemeinverbindlicherklärung der Lohn- und Protokollvereinbarung sowie die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung des bestehenden Gesamtarbeitsvertrages. Gestützt auf die Verordnung betreffend die Delegation von Geschäften nach dem Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen prüfte das Amt für Volkswirtschaft (AVW) in der Folge den Antrag.
Da die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen vorliegen, macht das AVW mit Datum vom Samstag, den 7. März 2020, die allgemeinverbindlich zu erklärenden Bestimmungen unter Ansetzung einer Vernehmlassungsfrist von 14 Tagen amtlich kund. Die Vernehmlassungsfrist endet am Freitag, den 20. März 2020. Der Verordnungstext ist auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar.
Kontakt:
Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft
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