Auch bei gutem Wetter die Massnahmen einhalten
Vaduz (ots)
Bislang wurden insgesamt 75 Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind, positiv getestet. Die Regierung setzt weiterhin alles daran, um eine Ausbreitung des Coronavirus so gut wie möglich zu verlangsamen und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
Das derzeitige gute Wetter zieht alle nach draussen. Die bestehenden Massnahmen bleiben aber bestehen. Die Regierung empfiehlt allen, zu Hause zu bleiben. Es sei denn, man muss zur Arbeit, zum Arzt oder zur Apotheke, Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen. Personen über 65 Jahren oder mit Vorerkrankungen empfiehlt die Regierung generell zu Hause zu bleiben, ausser im Falle eines Arztbesuches. Bewegung an der frischen Luft, also beispielsweise ein Spaziergang, ist natürlich weiterhin möglich und auch ratsam. Dies soll aber alleine oder mit einer im gleichen Haushalt lebenden Person und mit genügendem Abstand zu anderen Menschen erfolgen. Menschenansammlungen sind zu meiden und der Mindestabstand von 2 Metern soll eingehalten werden, um eine Ansteckung zu vermeiden.
Gestützt auf das in Liechtenstein anwendbare Schweizer Epidemiengesetz hat die Regierung mit Verordnung vom 13. März 2020 eine Reihe von Massnahmen gegenüber der Bevölkerung, Organisationen und Institutionen zur Verminderung des Übertragungsrisikos und zur Bekämpfung des Coronavirus sowie zum Schutz besonders gefährdeter Personen angeordnet. Über die wesentlichen Inhalte dieser Verordnung, wie Versammlungsbeschränken, Massnahmen bei der Kinderbetreuung, Betriebsschliessungen und Hygienemassnahmen, hat die Regierung seither laufend informiert. In den letzten Tagen und Wochen wurden die getroffenen Anordnungen wiederholt in einigen Punkten angepasst, wobei die Entwicklungen in unseren Nachbarländern und insbesondere die Beschlüsse des Schweizer Bundesrates miteingeflossen sind. Die geltende Fassung der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) kann über www.gesetze.li abgerufen werden.
Hotlines zum Thema Coronavirus
Aktuelle Informationen unter www.regierung.li/coronavirus
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Allgemeine Fragen
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Was ist ein Verdachtsfall?
- Symptome einer akuten Erkrankung der Atemwege (z.B. Husten oder Atemnot)
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- Fieber von mindestens 38°C
Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun?
Bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Wenn Sie das Gefühl haben, dass aufgrund der Stärke der Symptome ein Arztbesuch notwendig ist, melden Sie sich telefonisch beim Landesspital: +423 235 45 32.
Begeben Sie sich nicht in eine Arztpraxis, wenn Sie nicht dazu aufgefordert werden.
Kontakt:
Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19