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Fürstentum Liechtenstein

Bericht und Antrag zum Mobilitätskonzept verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 7. April 2020 den Bericht und Antrag betreffend das Mobilitätskonzept 2030 sowie die Umsetzung der darin enthaltenen längerfristigen Leitprojekte zu Handen des Landtags verabschiedet. Das dem Bericht zugrunde liegende Mobilitätskonzept wurde vom Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport in Zusammenarbeit mit den Gemeinden erarbeitet. Es enthält eine umfassende Gesamtschau der Mobilität in Liechtenstein. Dazu gehören ein historischer Abriss zur Verkehrsinfrastruktur in Liechtenstein, eine Detailanalyse der heutigen Herausforderungen und ein strategischer Orientierungsrahmen. Zentrales Element des Mobilitätskonzepts sind jedoch die vier Massnahmenpakete und zehn Leitprojekte, die im Zeithorizont bis 2030 angegangen werden sollen.

Handlungsbedarf bestätigt

Das Konzept basiert auf den verkehrspolitischen Grundsätzen der Mobilitätskonzepte aus den Jahren 2008 und 2016. Es definiert fünf Teilstrategien für die Bereiche Siedlung und Verkehr, öffentlicher Verkehr, motorisierter Individualverkehr, Langsamverkehr und Güterverkehr. Den bereits in den früheren Mobilitätskonzepten aufgezeigten Handlungsbedarf bestätigte auch die im Auftrag der Regierung kürzlich durchgeführte Umfrage zur Mobilität in Liechtenstein. Die Resultate zeigen die grosse Bedeutung des Autos für den Weg zur Arbeit, aber auch für das Einkaufen und in der Freizeit. Sowohl die liechtensteinische Bevölkerung als auch die Pendler sehen in der heutigen Verkehrssituation ein Problem. Bei einer Verbesserung des Angebots würde eine Mehrheit der Befragten den öffentlichen Verkehr häufiger benutzen.

Massnahmenpakete mit Zeithorizont 2030

Da die Vergangenheit deutlich gezeigt hat, dass punktuelle Massnahmen das Verkehrsproblem nicht nachhaltig und zukunftsfähig lösen können, verfolgt das Mobilitätskonzept 2030 einen langfristig angelegten und umfassenden Ansatz. Zur wirksamen Erfüllung der Mobilitätsbedürfnisse und zur Gewährleistung einer zukunftsorientierten, nachhaltigen und sicheren Mobilität in Liechtenstein sieht das Konzept einen langfristigen Zeithorizont vor. Die darin enthaltenen Massnahmen und Projekte setzen an allen Orten des Handlungsbedarfs an und sind mit unterschiedlich langen Realisierungszeiträumen hinterlegt. So soll Schritt für Schritt ein attraktiveres und leistungsfähigeres Mobilitätsangebot in Liechtenstein entstehen.

Ein erstes Massnahmenpaket befasst sich mit dem Ausbau und der Verbesserung des öffentlichen Verkehrs sowie des Langsam- bzw. Aktivverkehrs. Das zweite Massnahmenpaket zielt auf die effizientere Nutzung der bestehenden Infrastruktur durch die Entflechtung von Verkehrsströmen, die bessere Verteilung des Verkehrsaufkommens (Verkehrsspitzen brechen) und die Erreichung eines höheren Belegungsgrades der Fahrzeuge. Im dritten Massnahmenpaket geht es um die Erweiterung der bestehenden Infrastruktur. Nach Jahrzehnten, in denen kaum Infrastrukturmassnahmen umgesetzt wurden, sollen auch neue Verkehrsanlagen erstellt werden, um den heutigen und zukünftigen Mobilitätsbedürfnissen entsprechen zu können. Die neuen Infrastrukturen tragen zur Attraktivitätssteigerung bei und sichern ein stabiles ÖV-Rückgrat. Das vierte Massnahmenpaket umfasst die Erhöhung der Sicherheit im Verkehr.

Zehn detaillierte Leitprojekte

Die vier Massnahmenpakete leisten einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der Mobilität in Liechtenstein. Einzelne der darin enthaltenen Massnahmen werden aufgrund ihrer Wichtigkeit im Mobilitätskonzept 2030 als Leitprojekte definiert. Darunter fallen der Ausbau des öffentlichen Verkehrs mit einem neuen Buskonzept in Verbindung mit der geplanten S-Bahn Liechtenstein und die Sicherung von Mobilitätskorridoren, Optimierungen bei den Rheinübergängen in Bendern und Vaduz, der Ausbau des Radwegnetzes und eine neue Strassenverbindung zwischen Vaduz und Triesen. Als Leitprojekte definiert sind auch die Entlastung des Schaaner Zentrums, die Nutzung des grossen Potenzials der Digitalisierung im Bereich der Mobilität sowie das Abholen des politischen Willens zu einer Revision des Enteignungsrechts aus dem Jahr 1887.

Entwicklung der liechtensteinischen Verkehrsinfrastruktur

Die Geschichte der Liechtensteiner Verkehrsinfrastruktur reicht im Wesentlichen bis in die 1850er Jahre zurück und hat, bedingt durch die ländlichen Gegebenheiten, eine starke Ausrichtung auf das Strassennetz. Weitreichende Entscheide zur Sicherstellung der internationalen Erreichbarkeit Liechtensteins konnten 1872 mit der Anbindung an die Eisenbahn sowie in den 1960er und 1970er Jahren mit dem Anschluss an das Schweizer Schnellstrassennetz über die neuen Rheinbrücken erreicht werden. Liechtenstein verfügt jedoch bis heute praktisch über die identische Verkehrsinfrastruktur, wie sie damals und zuvor erstellt worden ist. Seit Anfang der 1970er Jahre hat sich die Bevölkerungszahl allerdings fast verdoppelt und die Zahl der Arbeitsplätze ist von 11'500 auf beinahe 40'000 angestiegen. Als Folge davon stösst die Verkehrsinfrastruktur an neuralgischen Punkten insbesondere in den Spitzenzeiten an ihre Grenzen oder hat diese bereits überschritten. Mit der prognostizierten Bevölkerungszunahme und dem Arbeitsplatzwachstum werden sich die Probleme künftig weiter verschärfen. Hinzu kommen veränderte umweltpolitische Prioritäten und neue Möglichkeiten, die der rasante technologische Wandel mit sich bringt. All dies ist im Mobilitätskonzept 2030 berücksichtigt.

Mit dem Bericht und Antrag betreffend das Mobilitätskonzept 2030 sowie die Umsetzung der darin enthaltenen längerfristigen Leitprojekte unterbreitet die Regierung dem Landtag konkrete Anträge, die für die langfristige Ausgestaltung der Mobilität in Liechtenstein wegweisend sein sollen.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Roland Moser, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 76 68

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