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Fürstentum Liechtenstein

Bericht und Antrag betreffend den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung genehmigt - Gesundheitskosten sind 2019 deutlich angestiegen.

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. April 2020 den Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2021 genehmigt. Im Bericht wird die Kostenentwicklung des Jahres 2019 dargelegt. Die Gesundheitskosten sind um 5.8% angestiegen.

Beibehaltung des Staatsbeitrages für das Bemessungsjahr 2021 bei CHF 33 Mio.

Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist geregelt, dass der Staat 90% der im Landesdurchschnitt errechneten Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der Kinder übernimmt und für die übrigen Versicherten einen Beitrag an die Hochkostenversicherung leistet. Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen beantragt die Regierung unter Darlegung aller entscheidungsrelevanten Sachverhalte, den Staatsbeitrag an die Kosten der übrigen Versicherten für das Bemessungsjahr 2021 auf CHF 33 Mio. festzulegen.

Der vom Staat finanzierte Beitrag bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert und hat somit keinen Einfluss auf die Prämie, den Arbeitgeberbeitrag und die Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte.

Die Regierung hat sich im aktuellen Regierungsprogramm zum Ziel gesetzt, auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige, für alle zugängliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung sicher zu stellen. Das Kostenwachstum soll auf ein tragbares Mass eingedämmt werden. Neben mehreren Gesetzesrevisionen wurde in den vergangenen Jahren eine Reihe von Massnahmen im Bereich der Tarife umgesetzt. Die Prämienverbilligung zu Unterstützung einkommensschwacher Personen wurde deutlich ausgebaut.

Nach fünf Jahren ohne nennenswertes Kostenwachstum sind die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Geschäftsjahr 2019 erstmals wieder deutlich angestiegen (+5.8%). Ein starker Kostentreiber war dabei der ambulante Spitalbereich, vor allem bei der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland mit dem Spital Grabs. Die Zuwächse lassen sich hier nur zu einem Teil durch Abrechnungsverzögerungen erklären. Ausserdem haben die 2019 eingeführten Bestimmungen betreffend "ambulant vor stationär" sowie teure Medikamente in der ambulanten onkologischen Betreuung Mehrkosten verursacht. Die Spitalkosten beeinflussen die Kostenentwicklung insgesamt in hohem Masse. Es gilt daher, sie weiterhin sehr gut im Blick zu behalten.

Grosse Unsicherheiten bezüglich der Gesundheitskosten des Jahres 2020 und der Folgejahre ergeben sich durch die Einflüsse der Corona-Krise. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind deren kostenmässige Auswirkungen nicht abschätzbar. Nichtsdestotrotz gilt es, die Bemühungen im Hinblick auf bezahlbare Prämien weiter fortzusetzen.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19

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