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Fürstentum Liechtenstein

Verhalten über das Auffahrtswochenende

Vaduz (ots)

In den letzten Tagen konnten weitere Massnahmen, welche gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassen wurden, gelockert werden. Seit dieser Woche findet der Unterricht wieder in den Schulen statt. Ebenfalls haben die ausserhäuslichen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Spielgruppen ihren Betrieb wieder aufgenommen und Erwachsenen- und Weiterbildungsinstitutionen dürfen wieder Präsenzveranstaltungen anbieten. Seit dem 15. Mai sind Gottesdienste wieder erlaubt. Gastronomiebetriebe durften wieder öffnen und im Unterhaltungs- und Freizeitbereich konnten Museen, Bibliotheken und Archive sowie Sportzentren, Sportstätten und Fitnesszentren den Betrieb wieder aufnehmen. Für alle Einrichtungen gelten strenge Auflagen, die mit Schutzkonzepten umgesetzt werden müssen.

Das Auffahrtswochenende ist für viele eine gute Gelegenheit für Treffen im Familien- und Freundeskreis. Öffentliche und private Veranstaltungen sind zwar nach wie vor nicht erlaubt, dies schliesst aber nicht aus, dass sich Familien und Freunde im kleinen Kreis treffen können. Wie auch in anderen Lebensbereichen ist es auch dabei wichtig, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Liechtenstein ist auch aufgrund der konsequenten Einhaltung und weitgehend guten Disziplin bei der Umsetzung der bisherigen Massnahmen in einer sehr privilegierten Lage. Seit dem 24. April wurde keine neue Infektion nachgewiesen. In der aktuellen Phase mit einer schrittweisen Lockerung der Massnahmen ist es zentral, dass die Massnahmen und Empfehlungen weiterhin mit grosser Disziplin befolgt werden. Trotz ersten Lockerungen im Alltag gilt nach wie vor: Abstand halten, keine Hände schütteln, Hände regelmässig waschen, in Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen, Schutzkonzepte einhalten und bei Symptomen zu Hause bleiben und die Hotline kontaktieren. Andernfalls wird der Erfolg der bisherigen Massnahmen leichtfertig aufs Spiel gesetzt.

Das Fürstentum Liechtenstein verzeichnete bisher insgesamt 82 laborbestätigte Fälle (Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind). Innerhalb des letzten Tages wurden keine zusätzlichen Fälle gemeldet. Bisher trat ein Todesfall im Zusammenhang mit einer laborbestätigten COVID-19-Erkrankung auf. Für weitere Informationen wird auf die Homepage www.regierung.li/coronavirus verwiesen.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19

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