Regierung verlängert verschiedene Unterstützungsleistungen aus dem Massnahmenpaket in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus und beschliesst einen Zuschuss zur Wiedereröffnung
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 9. Juni verschiedene Beschlüsse betreffend das Massnahmenpaket in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus gefasst.
Grundsätzlich sind sämtliche Unterstützungsleistungen des Massnahmenpakets bis Ende Juni 2020 befristet. Im Bewusstsein, dass in gewissen Branchen die Auswirkungen der Corona-Krise erst verzögert spürbar oder über längere Zeit andauern werden, hat die Regierung verschiedene Hilfestellungen über den Juni hinaus um weitere drei Monate verlängert.
Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung und der Unterstützung für mittelbar betroffene Unternehmen
Bereits Mitte Mai hatte die Regierung eine Verlängerung der Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigung bis zum 30. September 2020 beschlossen, um den betroffenen Unternehmen Planungssicherheit zu geben. An der Regierungssitzung vom 9. Juni wurde die hierfür erforderliche Abänderung der Verordnung über befristete Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (Covid-19) (COVID-19-ALVV) genehmigt.
Neben der Kurzarbeitsentschädigung hat die Regierung zudem eine Verlängerung der Unterstützung von mittelbar Pandemie-betroffenen Einzel- und Kleinstunternehmern (MEK), unter Berücksichtigung einer stufenweisen Kürzung der Höhe des Unterstützungsbeitrags, bis zum 30. September 2020 beschlossen. Ebenso wurde die Geltungsdauer für die Ausrichtung des COVID-19-Taggeldes bis Ende September verlängert.
Überbrückungskredite haben sich bewährt
Weiter hat die Regierung mittels Verordnung die Programmlaufzeit für die Gewährung von liquiditätssichernden Krediten nach dem Ausfallgarantiegesetz bis zum 30. September 2020 verlängert. Per 8. Juni konnten 235 Kreditanträge mit einem Kreditvolumen von knapp 21 Mio. Franken bewilligt werden. Durchschnittlich wurde eine Kreditsumme von CHF 90'000 gewährt. Das Instrument der liquiditätssichernden Kredite hat sich bewährt. Nach einer anfänglichen starken Nachfrage ist die Anzahl der neuen Kreditanträge deutlich zurückgegangen. Es werden aber immer noch Kreditanträge eingereicht.
Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit, bei den AHV-IV-FAK-Anstalten Zahlungserleichterungen im Bereich der AHV-Beiträge und bei der Steuerverwaltung Zahlungserleichterungen im Bereich der Mehrwertsteuer zu beantragen.
Zuschuss zur Wiedereröffnung
In der Phase der Wiedereröffnung der verschiedenen Betriebe ab 27. April bzw. 15. Mai bzw. 6. Juni 2020 hat sich gezeigt, dass wirtschaftliche Schwierigkeiten fortbestehen. Daher soll allen Betrieben, die aufgrund der COVID-19-Verordnung geschlossen waren bzw. allen Betrieben, die diesen Betrieben gleichgestellt wurden, auf der Basis des Betriebskostenzuschusses für den Monat April ein einmaliger Zuschuss zur Wiedereröffnung gewährt werden. Das Antragsformular und weitere Informationen hierzu sind in Kürze auf der Corona-Internetseite des Amtes für Volkswirtschaft abrufbar: https://corona.avw.li/
Von den behördlichen Massnahmen nach wie vor in besonderem Masse betroffen sind Betriebe der Event- und Reisebranche, die angesichts der geltenden Auflagen bezüglich des Veranstaltungs- und Reiseverbots sowie der Anordnung der Abstands- und Hygienevorschriften weiterhin nur sehr eingeschränkt tätig werden können. Zur Berücksichtigung dieser besonderen Situation wurde die Richtlinie zur Ausrichtung des Betriebskostenzuschusses angepasst. Die Richtlinie ist in Kürze ebenfalls abrufbar unter: https://corona.avw.li/
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