Das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger wird an die Vorgaben der 5. Geldwäscherei-Richtlinie angepasst
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 14. Juli 2020, den Bericht und Antrag zur Totalrevision des Gesetzes über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger (VwEG) verabschiedet.
Mit dieser Vorlage sollen die Vorgaben der 5. EU Geldwäscherei-Richtlinie umgesetzt werden. Zur Verhinderung des Missbrauchs von Rechtsträgern zum Zwecke der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ist eine Erweiterung der Verpflichtungen in Bezug auf den Inhalt und die Offenlegung der Daten des Verzeichnisses vorgesehen.
Neu soll insbesondere der Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers an den Begriff der wirtschaftlich berechtigten Person gemäss der Sorgfaltspflichtgesetzgebung angelehnt werden. Durch die Einheitlichkeit der Begriffe wird ein inhaltlicher Abgleich zwischen den Daten möglich. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die neu erforderlichen Unstimmigkeitsmeldungen umgesetzt werden können, die bei unterschiedlichen Informationen zu den Daten von bestimmten Behörden und Sorgfaltspflichtigen vorgenommen werden müssen.
Neu sind Eintragungspflichten unter bestimmten Voraussetzungen auch für ausländische Treuhänderschaften vorgesehen. Zudem werden die Einsichtsmöglichkeiten in die Daten des Verzeichnisses erweitert und zusätzliche Kontrollen zur Sicherstellung der Richtigkeit der Eintragungen implementiert.
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