Es gilt die Durchhaltefähigkeit sicherzustellen
Vaduz (ots)
Die Kurve der Corona-Fälle steigt dramatisch. Alle von der Regierung getroffenen Massnahmen dienen der Durchhaltefähigkeit der Organisationen und Infrastrukturen des Landes und der bestmöglichen Eindämmung der Coronavirus-Verbreitung.
Weiterführung des Präsenzunterrichtes hat Priorität
Die Regierung setzt sich stark für die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes ein. Um die Durchhaltefähigkeit in den Schulen sicherstellen zu können, muss dringend vermieden werden, dass zu viele Personen im Bildungssystem gleichzeitig krank werden.
Daher wurden am Sonntag 25.10.2020 per Regierungsbeschluss die Vorgaben für die schulspezifischen Umsetzungskonzepte (Schutzkonzepte) erweitert und die einschlägigen Richtlinien für Schulleitungen und Lehrpersonen angepasst. Die Regelungen beinhalten beispielsweise, dass Lehrpersonen, die sich symptomfrei in Quarantäne oder Isolation befinden, von zu Hause aus Unterrichtsmaterial erarbeiten, den Schülerinnen und Schülern Aufgaben erteilen und den Kontakt zu diesen halten. Auch die Schülerinnen und Schüler, die sich symptomfrei in Quarantäne oder Isolation befinden, erhalten von den Lehrpersonen Arbeitsaufträge, die sie zuhause erledigen. Ebenfalls ist das Schulamt in laufender Abstimmung mit den Schulleitungen um bestmöglich auf die steigenden Ausfälle von Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schülern reagieren zu können.
Die Schutzkonzepte der Schulen wurden bislang Dank dem Mitwirken von Schulleitungen, Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schülern sehr gut umgesetzt. Daher musste bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine ganze Schulklasse in Quarantäne gehen. Im Bereich der Vorgaben für die schulspezifischen Umsetzungskonzepte (Schutzkonzepte) wurden zusätzliche Massnahmen aufgenommen, wie bspw., dass für schulexterne Personen, insbesondere die Eltern, im Schulhaus die Maskenpflicht gilt. Ferner wurden erweitere Vorgaben im Bereich von Schullagern und Schulmensen gemacht, um Durchmischungen zu vermeiden und das Übertragungsrisiko zu minimieren.
Hilfs- und Rettungsorganisationen als tragendes Element des Bevölkerungsschutzes
Die Durchhaltefähigkeit der Landespolizei ist derzeit nicht eingeschränkt. Die Landespolizei stellt jedoch eine systemkritische Organisation dar, bei welcher Ausfälle - wie auch bei anderen systemkritischen Einheiten wie der Feuerwehr oder dem Pflegepersonal - sich letztlich dramatisch auswirken können. Entsprechend hat die Landespolizei ihre internen Massnahmen bereits am Montag vor einer Woche verstärkt, um sicherstellen zu können, dass sie einsatzfähig bleibt und ihren gesetzlichen Auftrag auch unter sich verschärfenden Pandemiebedingungen weiterhin gewährleisten kann.
Eine zentrale Herausforderung bei der Bewältigung der zweiten Welle ist wiederum die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Rettungs- und Hilfsorganisationen (RHO). Zwischen dem Amt für Bevölkerungsschutz, den Führungsorganen der Gemeinden und den relevanten Akteuren auf Seiten der RHO's erfolgt diesbezüglich ein regelmässiger Austausch. Bei der Bewältigung der ersten Covid-19 Welle zeigte sich die Bevölkerung solidarisch und hilfsbereit. Diverse wichtige Leistungen, wie beispielsweise die Versorgung verschiedener Personengruppen, konnten nur mit der Unterstützung von einer Vielzahl Freiwilliger organisiert werden. Auch bei der nunmehr anstehenden zweiten Covid-19 Welle, werden verschiedene Bereiche und Bevölkerungsgruppen wieder auf diese freiwillige Unterstützung angewiesen sein.
Die Regierung bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner, bei jeder Begegnung in den kommenden Monaten sehr diszipliniert auf die Abstands- und Hygienemassnahmen zu achten. Gerade im Kontakt mit Verwandten und Freunden wird die Ansteckungsgefahr oft stark unterschätzt. Die Regierung bedankt sich für die gelebte Solidarität und die Einhaltung der Massnahmen.
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