Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

Regierung erhöht den Verwaltungskostenbeitrag per 1. Januar 2021

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. November 2020 die Abänderung der Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV), der Invalidenversicherungsverordnung (IVV) und der Verordnung zum Gesetz über die Familienzulagen (FZV) beschlossen.

Gemeinsame Verwaltungskostenrechnung der AHV-IV-FAK-Anstalten

Die Liechtensteinische Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Liechtensteinische Invalidenversicherung und die Liechtensteinische Familienausgleichskasse führen eine gemeinsame Verwaltungskostenrechnung. Von Gesetzes wegen erhebt die Anstalt zur Deckung der Verwaltungskosten einen besonderen Beitrag. Der Verwaltungskostenbeitrag wird von der Regierung im Verordnungswege festgesetzt und darf 5 % aller Versicherungsbeiträge nicht übersteigen. Der Verwaltungskostenbeitrag wird von den Arbeitgebern getragen. Das Gesetz schreibt vor, dass der Verwaltungskostenbeitrag von der Regierung auf Beginn des zweiten diesem Geschäftsjahr folgenden Jahres neu festzusetzen ist, wenn am Ende des Geschäftsjahres die Reserven weniger als ein Drittel oder mehr als zwei Drittel der jährlichen Verwaltungskosten betragen.

Senkung im Jahre 2017

Per 1. Januar 2017 hatte die Regierung eine Senkung des Verwaltungskostenbeitrages von 4.2 % der Versicherungsbeiträge auf neu 2.5 % beschlossen. Dieser Beitragssatz ist bis heute gültig. Mit dieser Senkung wurde bewusst ein Abbau der Reserven der Verwaltungskostenrechnung in die vorgesehene Bandbreite angestrebt und wurde bereits damals ausgeführt, dass nach dieser Phase mit einer erneuten Anpassung des Beitragssatzes zu rechnen ist.

Diese geplante Abbauphase ist abgeschlossen und nun muss der Verwaltungskostenbeitrag per 1. Januar 2021 wieder erhöht werden, um die Reserven im gesetzlich vorgesehenen Rahmen zu halten. Daher hat die Regierung beschlossen, den Verwaltungskostenbetrag auf 3.4% festzulegen.

Geringe Mehrbelastung

Die beschlossene Erhöhung fällt geringer aus als die Senkung, die vor vier Jahren vorübergehend beschlossen worden war. Die Erhöhung beträgt in Lohnprozent ausgedrückt 0.1035 Prozentpunkte.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 10.11.2020 – 16:30

    Patrik Birrer wird Leiter des Amts für Kultur

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. November 2020 Patrik Birrer zum Leiter des Amts für Kultur bestellt. Der bisherige Leiter, Thomas Büchel, verlässt die Landesverwaltung Ende April 2021 mit Erreichung des Pensionsalters. Patrik Birrer ist seit 1999 als Leiter der Abteilung für Denkmalpflege tätig - vormalig im Hochbauamt, seit Gründung des Amts 2013 im Amt für Kultur - sowie seit 2016 ...

  • 10.11.2020 – 16:01

    Regierung lockert Massnahmen vorerst nicht

    Vaduz (ots) - Aufgrund der nach wie vor hohen Fallzahlen verlängert die Regierung die Schliessung der Gastronomie sowie das Konsumationsverbot an Veranstaltungen bis Ende November 2020. Aufgrund der im Oktober stark gestiegenen Fallzahlen hat die Regierung in den letzten Wochen die Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus verschärft. Seit dem 21. Oktober 2020 gilt in öffentlich zugänglichen ...

  • 10.11.2020 – 13:01

    COVID-19: Situationsbericht vom 10. November 2020

    Vaduz (ots) - Das Fürstentum Liechtenstein verzeichnete bisher insgesamt 846 laborbestätigte Fälle (Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind). Innerhalb des letzten Tages wurden 45 zusätzliche Fälle gemeldet. Damit sind in den letzten 14 Tagen knapp 1'100 Personen hochgerechnet auf 100'000 Einwohner erkrankt. Bislang traten vier Todesfälle im Zusammenhang mit einer laborbestätigten COVID-19-Erkrankung auf. 14 ...