Amt für Umwelt weist auf mögliche Kormoran-Vergrämungen hin
Vaduz (ots)
In Liechtenstein können unter bestimmten Voraussetzungen Vergrämungsmassnahmen gegenüber Kormoranen getroffen werden. Das Amt für Umwelt informiert über die Hintergründe und Massnahmen.
Der Kormoran, lat. Phalacrocorax carbo, ist eine Vogelart, die sich fast ausschliesslich von Fisch ernährt und deshalb stark an das Vorkommen von Gewässern gebunden ist. Kormorane besiedeln dabei nicht nur Binnengwässer, sondern können in verschiedenen Teilen der Welt auch an den Ozeanen beobachtet werden. Kormorane sind sogenannte Opportunisten und jagen in der Regel diejenigen Fische, die häufig vorkommen und/oder leicht zu erbeuten sind. Da die Fischnahrung örtlich und zeitlich in der Menge schwanken kann, gibt es bei den Kormoranen je nach Ursprungspopulation Standvögel, Teilzieher oder Zugvögel.
Die Bestände des Kormorans in Mitteleuropa haben sich, nachdem die Tiere lange Zeit als Fischerei- und Forstschädlinge verfolgt wurden, aufgrund der Schutzbemühungen wieder erholt. In der der Schweiz beispielsweise brütete der Kormoran vor 20 Jahren das erste Mal wieder. Heute zählt man bereits wieder um die 2100 Brutpaare. Rechnet man die Wintergäste während der Zugzeit dazu, sind es bis 6000 Individuen. In vielen Ländern gibt es aufgrund grosser Populationen mittlerweile ein aktives Kormoranmanagement, das nötig geworden ist, um die Konfliktfelder, hauptsächlich im Artenschutz von gefährdeten Fischarten, aber auch mit der Berufsfischerei, zu minimieren. Auch in Liechtenstein wurden in der Vergangenheit bereits Vergrämungsaktionen getätigt.
Derzeit halten sich insbesondere im Unterland Gruppen von Kormoranen auf. Diese können bei grosser Anzahl die einheimische Fischfauna und damit besonders geschützte Arten wie beispielsweise die gefährdete und gemäss Berner Konvention geschützte Fischart Äsche durch Frassdruck dezimieren und in ihrem Bestand bedrohen. In der Bodenseeregion stehen durch die Klimaerwärmung und die damit erhöhten Wassertemperaturen zunehmend die letzten Populationen unter hohem Druck.
Vor diesem Hintergrund hat das Amt für Umwelt gemeinsam mit dem Fischereiverein, der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz, dem Ornithologischen Verband sowie der Botanisch-Zoologischen Gesellschaft Anfang des Jahres beschlossen, aus Artenschutzgründen und im Anlassfall einzelne Vergrämungsmassnahmen vorzunehmen. Vergrämungsaktionen von Kormoranen werden in allen umliegenden Ländern, insbesondere in der Bodenseeregion, getätigt. Liechtenstein ist damit keine Ausnahme.
Die geplanten Vergrämungsaktionen werden dann ausgeführt, wenn sich Kormorane in Gruppen sammeln. Die Vergrämungsaktionen beschränken sich örtlich auf den Binnenkanal zwischen der Abwasserreinigungsanlage Bendern und der Industrie- und Gewerbezone in Ruggell. Bei den Vergrämungsaktionen sollen die Kormoran-Schwärme mit lauten Knallgeräuschen beunruhigt werden, sodass sie den Gewässerabschnitt meiden. Das Amt für Umwelt möchte deshalb Freizeitnutzer, die sich während dieser Zeit am beschriebenen Abschnitt aufhalten, auf mögliche Knallgeräusche hinweisen.
Die Vergrämungsaktionen sind kurz- bis mittelfristige Massnahmen, um den im Rheintal einzigartigen Äschenbestand Liechtensteins und die aktuell laichenden und ebenfalls stark gefährdeten bzw. gefährdeten See- und Bachforellen in Liechtenstein zu schützen. Langfristig sind gefährdete Fischarten wie die Äsche darauf angewiesen, dass Gewässer in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden und auf solche Aktionen verzichtet werden kann.
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