Reorganisation der Familienhilfe Liechtenstein e.V.
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Februar 2021 das Ministerium für Gesellschaft beauftragt, einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Errichtung einer Liechtensteinischen Familienhilfe als öffentlich-rechtliche Körperschaft auszuarbeiten und der Regierung vorzulegen. Dabei soll die Familienhilfe als selbstständige Organisation erhalten bleiben.
Ambulante Pflege und Betreuung
Die Familienhilfe Liechtenstein e.V. stellt im Auftrag von Land und Gemeinden die umfassende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Betreuung und Pflege zu Hause oder im Rahmen des Service Wohnens bzw. des Betreuten Wohnens sicher. Mit ihren Dienstleistungen ermöglicht sie den Einwohnern, selbstbestimmt mit angemessener Lebensqualität so lange als möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben zu können.
Der Leistungsauftrag der Familienhilfe Liechtenstein ist sehr umfassend und umspannt alle Altersklassen. Neben der ambulanten Pflege, der somatischen und psychiatrischen Spitex und der Betreuung bzw. Hauswirtschaft, hat die Familienhilfe soziale Unterstützungsleistungen, die Koordination der Freiwilligenarbeit im Bereich des Mahlzeitendienstes und weiterer Angebote sowie die Ausbildung zu verschiedenen Berufen im Gesundheitsbereich zu bewerkstelligen. Sämtliche Dienstleistungen werden rund um die Uhr und dies 365 Tage pro Jahr angeboten.
Derzeit als Verein organisiert
Die Familienhilfe Liechtenstein ist als Verein aufgestellt. Mit ca. 5'000 Mitgliedern, 54 Delegierten, 210 Mitarbeitenden und über 100 ehrenamtlich Tätigen ist die Entscheidungsfindung in wichtigen Angelegenheiten, welche der Mitgliederversammlung bzw. der Delegiertenversammlung vorbehalten ist, sehr schwerfällig und zeitaufwändig. Der Jahresumsatz der Familienhilfe Liechtenstein hat inzwischen die CHF 10 Millionen-Marke überschritten.
Antrag auf Umwandlung in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft
Die Familienhilfe Liechtenstein hat im Dezember 2020 bei der Regierung beantragt, den Verein in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, analog zum Liechtensteinischen Landesspital (LLS) und der Stiftung Alters- und Krankenpflege (LAK) zu überführen. Dies insbesondere da die Rechtsform des Vereins aufgrund der Grösse sowie Systemrelevanz nicht mehr angemessen sei und eine strategische Abstimmung mit den anderen systemrelevanten Partnern, der LAK und dem LLS sehr bedeutsam sei. Eine strategische Verbindung werde als ideale Basis für die Entwicklung einer integrierten Versorgung in Liechtenstein angesehen.
Die Regierung hat den Antrag auf Umstrukturierung der Familienhilfe Liechtenstein e.V. in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft vom 15. Dezember 2020 zur Kenntnis genommen und das Ministerium für Gesellschaft beauftragt, einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Errichtung einer Liechtensteinischen Familienhilfe als öffentlich-rechtliche Körperschaft auszuarbeiten und der Regierung bis zum 31. Mai 2021 vorzulegen. Zugleich wurde beschlossen, dass in der Vernehmlassungsvorlage die strategische Führungsebene der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe (LAK), namentlich der Stiftungsrat sowie der Strategierat, zugleich strategische Führungsebene der Liechtensteinischen Familienhilfe sein soll.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
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