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Fürstentum Liechtenstein

Regierung beschliesst vorsichtige erste Lockerung der Massnahmen

Vaduz (ots)

Die Regierung lockert die bestehenden Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus angesichts der tiefen Fallzahlen in einem ersten vorsichtigen Schritt. Ab Anfang März sind Veranstaltungen mit bis zu zehn Personen wieder möglich. Zudem wird die Obergrenze bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum auf zehn Personen erhöht. Öffentlich zugängliche Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport dürfen wieder öffnen. Für alle Veranstaltungen und Einrichtungen gelten wiederum strikte Schutzkonzepte. Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe, Diskotheken und Tanzlokale sowie Casinos bleiben geschlossen. Bei den Lockerungsschritten ist grosse Vorsicht geboten. Die nun sehr vorteilhafte Ausgangslage soll auf keinen Fall gefährdet werden.

Die Regierung hat zur Reduktion der hohen Covid-19-Fallzahlen im Dezember und im Januar umfassende und einschneidende Massnahmen erlassen. Seit dem 20. Dezember 2020 sind praktisch jegliche Veranstaltungen verboten. Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe sowie Sportbetriebe in Innenräumen müssen geschlossen bleiben. Betroffen von den Schliessungen sind auch die Gastronomiebetriebe. Seit dem 18. Januar 2021 gilt für private Veranstaltungen sowie für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum eine Obergrenze von fünf Personen. Die bestehenden Massnahmen gelten noch bis Ende Februar und werden auf den 1. März 2021 in mit einem ersten vorsichtigen Schritt gelockert.

Erfreuliche Entwicklung der Fallzahlen

Die täglichen Fallzahlen sind seit dem Höchststand über Weihnachten deutlich gesunken und bewegen sich nun auf einem tiefen Niveau. Gleichzeitig muss der Gefahr aufgrund hoch ansteckender Virusvarianten Rechnung getragen werden. Bei den Lockerungsschritten ist daher grosse Vorsicht geboten. Die nun sehr vorteilhafte Ausgangslage soll auf keinen Fall durch zu rasche Lockerungsschritte gefährdet werden.

Obergrenze von zehn Personen

Das generelle Veranstaltungsverbot wird durch ein Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen ersetzt. An Veranstaltungen dürfen keine Speisen und Getränke abgegeben werden und es gelten die strikten Schutzkonzepte. An Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis (private Veranstaltungen) dürfen neu bis zu zehn Personen teilnehmen. Zudem wird die Obergrenze bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum auf zehn Personen erhöht. Diese Massnahmen gelten für alle Personen unabhängig vom Alter. Weitergehende Lockerungen für Kinder und Jugendliche werden nicht getroffen.

Öffentlich zugängliche Einrichtungen dürfen wieder öffnen

Die Schliessung von öffentlich zugänglichen Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport wird aufgehoben. Sowohl Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe als auch Sport- und Wellnessbetriebe in Innenräumen dürfen wieder öffnen. Das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen gilt aber auch für diese Einrichtungen. Zudem müssen die Einrichtungen wiederum strikte Schutzkonzepte anwenden.

Gastronomie und Casinos bleiben geschlossen

Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe, Diskotheken und Tanzlokale sowie Casinos bleiben für das Publikum geschlossen. Die Regierung wird die weitere epidemiologische Entwicklung während einem Zeitraum von drei Wochen ab Anfang März beobachten und danach über das weitere Vorgehen entscheiden. Für die Beurteilung sind auch allfällige Lockerungen in der Schweiz von Bedeutung. Ausgenommen bleiben Take-away-Betriebe, Schulmensen und Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Restaurationsbetriebe für Hotelgäste. Diese Betriebe dürfen zwischen 06.00 und 23.00 Uhr geöffnet sein. Die Unterstützungsleistungen für die von den Schliessungen betroffenen Unternehmen werden bis zum 31. März 2021 verlängert. Bereits eingereichte Anträge werden automatisch verlängert.

Weiterhin grosse Vorsicht geboten

Die Regierung bittet weiterhin alle Einwohnerinnen und Einwohner um Zurückhaltung bei nicht notwendigen Sozialkontakten und um konsequente Umsetzung der Distanz- und Hygienemassnahmen. Bei Treffen sollte der Mindestabstand von 1.5 Metern zwischen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, weiterhin konsequent eingehalten werden. Wo dies nicht möglich ist, sollten Gesichtsmasken getragen werden. Aufgrund der Gefahr einer Ansteckung durch Aerosole sollten die Innenräume zudem oft gelüftet werden. Weiters ist auf Händeschütteln oder anderen Körperkontakt zu verzichten und die Hände sollen regelmässig gewaschen oder desinfiziert werden. Personen mit Symptomen sollen zuhause bleiben, die Testhotline unter +423 235 45 32 anrufen und sich testen lassen.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19

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