Abänderung der Qualitätssicherungsprüfungsverordnung (QSPV)
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 28. September 2021 die Verordnung über die Abänderung der Qualitätssicherungsprüfungsverordnung (QSPV) verabschiedet.
Die Liechtensteinische Wirtschaftsprüfer-Vereinigung (WPV) hat mit Plenar-Beschluss vom April 2021 die Internationalen Prüfungsstandards (ISA) des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) in die Standesregeln gemäss Art. 92 Abs. 1 Bst. g Ziff. 5 WPG übernommen. Der Plenar-Beschluss wurde seitens der Finanzmarktaufsicht (FMA) am 23. Februar 2021 nach Art. 92 Abs. 4 WPG genehmigt. Gemäss dem Beschluss sind die ISA ab dem 1. Juli 2021 verpflichtend bei allen Abschlussprüfungen anzuwenden. In Anbetracht der neuen Standesregeln ist eine Abänderung der Qualitätssicherungsprüfverordnung (QSPV) erforderlich. Nach Art. 3 QSPV sind bislang auch andere Prüfungsstandards zugelassen. Damit die Standesregeln der WPV und das Berufsrecht nicht auseinanderdriften, muss die QSPV entsprechend angeglichen werden.
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