Gesetz über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19-VJBG) zuhanden des Landtages verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat am 6. Oktober 2021 einen Bericht und Antrag betreffend das Gesetz über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19-VJBG) zuhanden des Landtages verabschiedet.
Am 8. April 2020 ist das Gesetz über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-VJBG) in Kraft getreten. Das Gesetz sah ursprünglich eine Geltungsdauer bis zum 15. Juni 2020 vor. In der Folge wurde dieses aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie mehrfach verlängert sowie situativ angepasst. Die letzte Verlängerung ist am 30. September 2021 abgelaufen.
Aufgrund entsprechender Anregungen seitens des Landtages wurde zwischenzeitlich eine dauerhafte Überführung einzelner Bestimmungen des COVID-19-VJBG in das nationale Recht geprüft und wurden entsprechende Abänderungen der spezifischen Gesetze ausgearbeitet. So soll beispielsweise die Möglichkeit zur Abhaltung von Generalversammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer generell ins Personen- und Gesellschaftsrecht aufgenommen werden. Auch die Möglichkeit, dass in ausserordentlichen Situationen, wie einer Pandemie oder Naturkatastrophe, für einen bestimmten Zeitraum die Beratung und Beschlussfassung der einzelnen Kollegialgerichte und Verwaltungsbehörden über eine Rechtssache unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel oder im Umlaufweg durchgeführt werden können, soll in den entsprechenden Gesetzen vorgesehen werden.
Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie und entsprechender Bedürfnisse der Gerichte und Verbände soll das Covid-19-VJBG bis Ende Juni 2022 wieder im dafür notwendigen Ausmass eingeführt werden.
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