Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung des Schätzungsgesetzes
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. November 2021 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäuden verabschiedet. Mit dieser Vorlage wird eine Anpassung von Art. 1 des Schätzungsgesetzes vorgesehen, wonach amtliche Schätzungen für ausschliesslich private Zwecke grundsätzlich nicht mehr möglich sind. Ziel dieser Einschränkung des Geltungsbereichs des Schätzungsgesetzes ist es, eine Konkurrenzierung der Privatwirtschaft durch das amtliche Schätzungswesen zu beseitigen.
Laut aktuellem Schätzungsgesetz, das 2017 in Kraft getreten ist, kann jeder - unabhängig davon, ob er beispielsweise Eigentümer eines Schätzungsobjektes, eine Behörde oder eine Gemeinde ist - eine amtliche Schätzung beantragen. Ursprünglich rechnete die Regierung mit maximal 140 Schätzungsaufträgen pro Jahr, was jedoch bei Weitem übertroffen wurde. So nahm die Schätzungskommission beispielsweise im Jahr 2020 rund 370 Schätzungen vor.
In der Praxis hat sich in den vergangenen vier Jahren gezeigt, dass viele Privatpersonen zur persönlichen Verwendung eine amtliche Schätzung in Auftrag geben. Der Grund dafür dürfte sein, dass die Kosten im Vergleich zu einer Schätzung durch einen privatwirtschaftlich tätigen Schätzungsexperten wesentlich tiefer ausfallen.
Um die privatwirtschaftlichen Anbieter nicht zu konkurrenzieren, soll das Schätzungsgesetz dahingehend geändert werden, dass für private Zwecke grundsätzlich keine amtlichen Schätzungen mehr durchgeführt werden. Das bedeutet, dass insbesondere Marktwertschätzungen wieder ausschliesslich in den Tätigkeitsbereich privatwirtschaftlich tätiger Experten fallen.
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