Möglichkeit für Corona-bedingte Kurzarbeitsentschädigung soll bis Juni 2022 verlängert werden
Vaduz (ots)
In Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat die Regierung in ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. November den Bericht und Antrag zur Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Massnahmenpaket 6.0) verabschiedet.
Derzeit besteht bis Ende Jahr die Möglichkeit für eine Inanspruchnahme Corona-bedingter Kurzarbeitsentschädigung. Die Weltwirtschaftslage ist Covid-bedingt nach wie vor mit grossen Unsicherheiten behaftet, was sich stark auf die globalen Lieferketten und damit auch auf produzierende Betriebe in Liechtenstein auswirkt. Mit der vorgeschlagenen Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes soll im Sinne einer vorausschauenden Planung die Geltungsdauer der Verordnungsermächtigung um weitere sechs Monate verlängert werden, damit die Regierung die Möglichkeit hat, je nach Entwicklung der Pandemie die Sondervorschriften für die Kurzarbeitsentschädigung auf Verordnungsebene bis Ende Juni 2022 verlängern zu können. Gleichzeitig werden die für diese Massnahmen erforderlichen Finanzmittel beantragt.
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