Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

Möglichkeit für Corona-bedingte Kurzarbeitsentschädigung soll bis Juni 2022 verlängert werden

Vaduz (ots)

In Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat die Regierung in ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. November den Bericht und Antrag zur Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Massnahmenpaket 6.0) verabschiedet.

Derzeit besteht bis Ende Jahr die Möglichkeit für eine Inanspruchnahme Corona-bedingter Kurzarbeitsentschädigung. Die Weltwirtschaftslage ist Covid-bedingt nach wie vor mit grossen Unsicherheiten behaftet, was sich stark auf die globalen Lieferketten und damit auch auf produzierende Betriebe in Liechtenstein auswirkt. Mit der vorgeschlagenen Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes soll im Sinne einer vorausschauenden Planung die Geltungsdauer der Verordnungsermächtigung um weitere sechs Monate verlängert werden, damit die Regierung die Möglichkeit hat, je nach Entwicklung der Pandemie die Sondervorschriften für die Kurzarbeitsentschädigung auf Verordnungsebene bis Ende Juni 2022 verlängern zu können. Gleichzeitig werden die für diese Massnahmen erforderlichen Finanzmittel beantragt.

Pressekontakt:

Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 03.11.2021 – 09:17

    Umsetzung von Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO)

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. November 2021 einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Richterbestellungsgesetzes sowie des Staatsanwaltschaftsgesetzes verabschiedet, mit welchem diverse Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) aus der aktuellen vierten Evaluationsrunde umgesetzt werden. Liechtenstein, das seit 2010 ...

  • 03.11.2021 – 09:15

    Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung des Schätzungsgesetzes

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. November 2021 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäuden verabschiedet. Mit dieser Vorlage wird eine Anpassung von Art. 1 des Schätzungsgesetzes vorgesehen, wonach amtliche Schätzungen für ausschliesslich private Zwecke ...