Regierung beantwortet Interpellation zur Finanzierung der AHV
Vaduz (ots)
Die Beantwortung der Interpellation betreffend die Finanzierung der AHV unter Berücksichtigung der Ermöglichung einer Rentenanpassung beinhaltet diverse Fragen insbesondere zur letzten AHV-Rentenanpassung im Jahr 2011 und zur seitherigen Entwicklung in Liechtenstein sowie in der Schweiz, Österreich und Deutschland.
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. November 2021 die Beantwortung der Interpellation betreffend die Finanzierung der AHV unter Berücksichtigung der Ermöglichung einer Rentenanpassung zu Handen des Landtages verabschiedet. Die Abgeordneten Johannes Kaiser, Daniel Oehry, Karin Zech-Hoop, Wendelin Lampert, Sebastian Schädler und Albert Frick hatten die Interpellation am 2. September 2021 eingereicht. Die Regierung wurde darin eingeladen, verschiedene Fragen zu beantworten.
Konsumentenpreisindex derzeit tiefer als im Jahr 2011
Die Regierung führt in der Beantwortung insbesondere aus, dass die AHV-Rente letztmals im Jahr 2011 basierend auf dem damals anwendbaren schweizerischen Mischindex angepasst wurde und die Regierung die Renten seither nicht erhöhen konnte. Denn der Gesetzgeber hat in der Folge den Eckwert der Mindestrente an den Konsumentenpreisindex gekoppelt. Da der Konsumentenpreisindex derzeit tiefer liegt als im Jahr 2011, kann die Regierung die Renten gemäss aktueller Rechtslage nicht anpassen.
Gegenmassnahmen zur Finanzierung einer allfälligen Rentenerhöhung notwendig
Weiter zeigt die Regierung insbesondere auf, dass eine Rentenerhöhung durch eine Gesetzesänderung grundsätzlich möglich wäre, wobei in diesem Fall die Frage der Finanzierung bzw. Gegenmassnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV beantwortet werden müsste.
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