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Fürstentum Liechtenstein

COVID-19: Gemeinsame Anstrengung für eine sichere Weihnachtszeit

Vaduz (ots)

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens hat die Regierung eine allgemeine Maskenpflicht für Innenräume erlassen. Diese gilt ab kommendem Freitag, 26. November 2021. Zudem wurde ein breites Angebot für Auffrischimpfungen aufgebaut. Aktuell werden die Bewohnerinnen und Bewohner der Alters- und Pflegeheime sowie die Personen über 80 Jahren geimpft.

Liechtenstein verzeichnet in den letzten Tagen neue Rekorde bei den Fallzahlen. Im Schnitt waren in den letzten sieben Tagen 55 Fälle pro Tag zu verzeichnen. Die 7-Tages-Inzidenz liegt derzeit bei 994 Fällen hochgerechnet auf 100'000 Einwohner. Diese ist auch im Vergleich mit anderen europäischen Staaten extrem hoch. Mit rund 400 aktiv Erkrankten und 400 Personen in Quarantäne erweitert sich der Fokus vom Gesundheitswesen auch hin zur Aufrechterhaltung von kritischen Infrastrukturen, den Schulen und der Wirtschaft.

Die Regierung hat daher am 23. November 2021 eine Ausweitung der Maskenpflicht beschlossen. Ab dem kommenden Freitag müssen alle Personen auch in Betrieben und Einrichtungen, für die ein 3G-Nachweis erforderlich ist, Masken tragen. Das heisst, dass sowohl in Gastronomiebetrieben als auch bei Veranstaltungen künftig Maskenpflicht besteht. Auch in den Schulen sowie in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen muss wieder generell Maske getragen werden, wobei Primarschüler sowie die in den Kitas betreuten Kinder ausgenommen sind. Am Arbeitsplatz gilt neu eine generelle Maskenpflicht, wenn sich mehr als eine Person in einem Raum oder Fahrzeug aufhält.

Konsumation in der Gastronomie und bei Veranstaltungen nur noch sitzend möglich

Die Konsumation von Speisen und Getränken ist ab Freitag nur mehr im Sitzen zulässig. Dies gilt sowohl in Innen- als auch in Aussenbereichen, somit auch für Advents- und Weihnachtsmärkte. Zwischen den Gästegruppen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Lokalbesucher dürfen zudem die Maske erst absetzen, wenn sie am Tisch sitzen. Die Kontrollen bei Veranstaltungen und in der Gastronomie werden im Dezember verstärkt.

Die Ausweitung der Maskenpflicht gilt vorerst bis zum 24. Dezember.

Fortsetzung der Betriebs- und Schultests auch im ersten Quartal 2022

Die Regierung hat heute zudem beschlossen, die Betriebs- und Schultests bis Ende April 2022 fortzusetzen. Sie appelliert einmal mehr an die Bevölkerung, von diesem Testangebot Gebrauch zu machen, damit möglichst viele Infektionen entdeckt und Ansteckungsketten durchbrochen werden können.

Breites Angebot von Auffrisch- bzw. Boosterimpfungen

Seit dieser Woche werden Auffrischimpfungen über 80-Jährigen verabreicht. Die letzten persönlichen Einladungen für diese Altersgruppe werden in diesen Tagen verschickt. Noch diese Woche startet der Versand der Einladung zur Auffrischimpfung an 65- bis 79-Jährige in nach Alter absteigender Reihenfolge. Auffrischimpfungen in den Pflegeheimen werden diese Woche abgeschlossen. Parallel dazu werden auch Impfungen für das Gesundheitspersonal und für Personen mit Immundefizit durchgeführt.

Die Regierung setzt sich zum Ziel, allen Personen unter 65 Jahren möglichst zeitnah ein Angebot für die Auffrischimpfung unterbreiten zu können. Die entsprechenden Kapazitäten werden aktuell mit Fokus auf das neue Impfzentrum mit Hochdruck aufgebaut und weitere Alternativen geprüft. Aktuell wurde von Swissmedic erst die Auffrischimpfung mit dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech in Aussicht gestellt. Die Regierung arbeitet aber auch daran, unabhängig von der Freigabe durch Swissmedic die Auffrischimpfung mit Moderna anbieten zu können. Die Regierung informiert zeitnah über die genaue Organisation und das Anmeldeverfahren.

Es ist das erklärte Ziel, für alle Einwohnerinnen und Einwohner eine möglichst sichere Weihnachtszeit zu ermöglichen.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76

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