Regierung genehmigt Abänderung der Verordnung über die obligatorische betriebliche Personalvorsorge von arbeitslosen Personen
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die Verordnung betreffend die Abänderung der Verordnung über die obligatorische betriebliche Personalvorsorge von arbeitslosen Personen genehmigt.
Die Verordnung regelt die Durchführung der Risikoversicherung hinsichtlich der Risiken Tod und Invalidität für arbeitslose Personen und legt den Beitragssatz fest. Aufgrund des guten Risikoverlaufs beantragte der Versicherer, den Beitragssatz für die Risiken Tod und Invalidität von derzeit 2.0 % auf neu 1.5 % zu senken. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 71