Abänderung der Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. November 2021 eine Abänderung der Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht beschlossen. Die Änderung dient der Präzisierung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Aufsicht über die Einhaltung der am 1. Oktober 2021 in Kraft getretenen Bestimmungen zur stärkeren Einbindung von Aktionären, welche zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/828 im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre geschaffen worden sind. Die Abänderung der Verordnung soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Wirtschaftsprüfer oder Revisionsstellen haben im Rahmen ihrer jährlichen gesetzlichen Prüfungs- bzw. Reviewpflichten seit dem 1. Oktober 2021 zusätzlich zu prüfen, ob Gesellschaften, Intermediäre, institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater ihren Pflichten nach den neuen Bestimmungen zur Mitwirkung der Aktionäre nachgekommen sind. Die neue Verordnungsbestimmung sieht hierzu vor, dass die zu prüfenden Gesellschaften gegenüber dem Prüfer unter Verwendung eines auf der Internetseite des Amtes für Justiz zur Verfügung gestellten Formulars eine Erklärung abzugeben haben, ob die jeweiligen Pflichten eingehalten wurden. Der Wirtschaftsprüfer oder die Revisionsstelle erstellen den Prüfbericht anhand dieser Erklärungen.
Auf der Internetseite des Amtes für Justiz werden in den nächsten Wochen detaillierte Informationen sowie entsprechende Musterformulare zur Verfügung gestellt.
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