Regierung passt Bestimmungen für Isolation und Kontaktquarantäne an
Vaduz (ots)
Der Schweizer Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch, 12. Januar 2022 beschossen, die Dauer von Isolation und Kontaktquarantäne auf fünf Tage zu verkürzen. Grund für die Verkürzung ist einerseits die mittlerweile auch in Liechtenstein klar dominante Omikron-Variante, bei der sich der zeitliche Abstand zwischen Infektion und Weitergabe des Virus verkürzt hat. Andererseits sollen Wirtschaft und Gesellschaft durch kürzere Abwesenheiten entlastet werden.
Neue Bestimmungen für erkrankte Personen
Die Regierung wird die in Liechtenstein geltenden Bestimmungen für Isolation und Quarantäne ebenfalls anpassen. Erkrankte Personen müssen neu mindestens fünf anstelle von zehn Tagen in Isolation. Nach wie vor kann die Isolation durch das Contact Tracing erst beendet werden, wenn die erkrankte Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Für Personen, die sich derzeit in Isolation befinden, gilt ebenfalls eine Isolationsdauer von fünf Tagen.
Kontaktquarantäne wird auf fünf Tage verkürzt
Als enge Kontaktpersonen von erkrankten Personen gelten neu nur noch Personen, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in intimen Kontakt gestanden haben. Die Kontaktquarantäne dauert neu fünf anstelle von sieben Tagen. Weiterhin ist ein negatives Testresultat zur Beendigung der Quarantäne notwendig. Dieser Test muss am vierten Tag der Quarantäne gemacht werden, damit das Resultat am fünften Tag vorliegt. Weiterhin gänzlich ausgenommen von der Kontaktquarantäne sind Personen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind. Personen, die derzeit in Kontaktquarantäne sind, können diese mit einem negativen PCR-Resultat ebenfalls nach fünf Tagen beenden.
Die neuen Bestimmungen betreffend Isolation und Kontaktquarantäne werden am Freitag, 14. Januar 2022 in Kraft treten.
Weitere Beschlüsse und Kommunikation für nächste Woche vorgesehen
Die Regierung wird zur aktuellen Lage und zur Verlängerung der aktuell bis zum 24. Januar 2022 befristeten Massnahmen im Laufe der nächsten Woche entscheiden und informieren. Der Bundesrat hat eine Konsultation zur Verlängerung der geltenden Massnahmen bis zum 31. März 2022 sowie zur Anpassung der Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate von 365 auf 270 Tage gestartet. Die entsprechende Konsultation läuft bis am 17. Januar 2022. Die Ergebnisse der aktuell laufenden Konsultation und die Entscheide des Bundesrates, die per nächsten Mittwoch erwartet werden, sollen aufgrund des vergleichbaren epidemiologischen Verlaufs mitberücksichtigt werden.
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