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Fürstentum Liechtenstein

Die Sirenen und Alertswiss werden am Mittwoch, 2. Februar getestet

Vaduz (ots)

Die Sirenen als wichtiges Element im Gesamtsystem zur Alarmierung der Bevölkerung werden jährlich überprüft. Im Ereignisfall können die Sirenen nur zuverlässig alarmieren, wenn sie auch richtig funktionieren. Am Mittwoch, 2. Februar 2022 findet deshalb in Liechtenstein und in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Wie in den letzten Jahren werden auch die Alertswiss-Kanäle getestet. Die Zahl der Alertswiss-Nutzerinnen und -Nutzer beträgt mittlerweile rund 1.2 Millionen.

In Liechtenstein und in der Schweiz gibt es rund 5000 Sirenen für den Allgemeinen Alarm. Am 2. Februar wird in Liechtenstein und in der Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen getestet - sowohl die Sirenen des Allgemeinen Alarms wie auch des Wasseralarms. Die Bevölkerung muss keine Massnahmen ergreifen.

Ausgelöst wird über die Sirenen um 13.30 Uhr das Zeichen Allgemeiner Alarm, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, kann der Sirenentest bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Parallel dazu wird eine Informationsmeldung via Alertswiss verbreitet.

Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr wird in der Schweiz in den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen das Zeichen Wasseralarm getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Je nach Witterung ist dieser nachgelagerte Sirenentest auch in Liechtenstein (Raum Balzers) zu hören.

Paralleler Test für Alertswiss

Mit der Alertswiss-App und der Website www.alert.swiss hat der Bevölkerungsschutz das Instrumentarium im Bereich der Ereigniskommunikation erweitert. Parallel zur ersten Auslösung des Allgemeinen Sirenenalarms werden am 2. Februar 2022 auf den Handys und auf der Website Informationsmeldungen ausgelöst.

Mit Alertswiss ist die Alarmierungs- und Ereignisinformation für die Bevölkerung durch die Behörden sichergestellt. Richtig eingesetzt, schützt Alertswiss die Menschen und deren Lebensgrundlagen. Dies, indem die Bevölkerung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt korrekt und umfassend informiert wird. Bei einem Ereignis kann auch ohne ein Sirenenalarm eine Meldung via Alertswiss verbreitet werden. Mit Alertswiss könnte die Bevölkerung auch bei kleinräumigen Ereignissen wie bei einem drohenden Murgang oder verschmutztem Trinkwasser eine Meldung mit Verhaltensempfehlungen empfangen. Zudem kann Alertswiss auch mit differenzierten Informationen gute Dienste leisten, etwa mit der Publikation gültiger Pandemie-Massnahmen oder mit der Verbreitung von alternativen Kontaktmöglichkeiten bei einem Ausfall der Notfallnummern wie im Sommer 2021.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf der Website des Bundesamts für

Bevölkerungsschutz BABS, auf der Alertswiss-Website sowie im Teletext der SRG-Sender, Seiten 680 und 681.

Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Sie ist downloadbar im Google Play Store und im App Store von Apple.

Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

Weiterführende Informationen

Alertswiss ( https://www.alert.swiss/de/home.html)

Sirenentest ( https://www.alert.swiss/de/vorsorge/sirenentest.html)

Alarmierung der Bevölkerung ( https://www.babs.admin.ch/de/alarm/alarmierung.html)

App Store Apple ( https://apps.apple.com/ch/app/alertswiss/id957339177)

Google Play Store https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.admin.babs.alertswiss)

Pressekontakt:

Amt für Bevölkerungsschutz (ABS)
T +423 236 69 16

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