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Fürstentum Liechtenstein

Regierung verabschiedet Abänderung der Kinderbetreuungs-Beitrags-Verordnung (KBBV)

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Februar 2022 die Abänderung der Kinderbetreuungs-Beitrags-Verordnung (KBBV) verabschiedet. Mit der Änderung werden die Pflegegeldhöchstsätze für die dauernde Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie erhöht.

Der Pflegegeldhöchstsatz für die dauernde Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie betrug bislang CHF 1'750 pro Monat. Dieser Pflegegeldhöchstsatz wurde seit 1998 nicht mehr angepasst. Das Pflegegeld dient der finanziellen Entschädigung der Pflegeeltern für die Pflege- und Betreuungsleistungen sowie weiterer Kosten.

Geeignete Pflegefamilien zu finden erweist sich als schwierig

Aus der Sicht des Kinder- und Jugenddienstes ist es schwierig, geeignete Pflegeeltern für diese Aufgabe zu gewinnen. Die hohe Verbindlichkeit eines Pflegeverhältnisses, die Kleinheit Liechtensteins (die abgebenden Eltern leben in räumlicher Nähe der Pflegeeltern) und die hohe Erwerbsquote von Frauen dürften dabei eine grosse Rolle spielen. Die Höhe der Entschädigung ist ein nicht zu unterschätzender Faktor und gleichzeitig auch Ausdruck der gesellschaftlichen Anerkennung für die wertvolle Arbeit dieser Familien. In Liechtenstein leben aktuell sieben Kinder in Pflegefamilien.

Anpassung der Pflegegeldhöchstsätze für Kinder in Pflegefamilien

Die aktuellen Pflegegeldhöchstsätze wurden nach Empfehlung des Amtes für Soziale und nach Indexanpassung per 30. November 2021 wie folgt angepasst:

0-6 Jahre CHF 1'500 auf CHF 1'900

7-12 Jahre CHF 1'625 auf CHF 2'050

13-18 Jahre CHF 1'750 auf CHF 2'200

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76

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