Regierung verabschiedet den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Entsendegesetzes
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Februar 2022 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Entsendegesetzes verabschiedet.
Die Gesetzesvorlage dient in erster Linie der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957, mit der die Entsenderichtlinie 96/71/EG in einigen Kernbereichen abgeändert wird: Entsandten Arbeitnehmern soll nicht mehr nur der im Aufnahmemitgliedstaat geltende Mindestlohn garantiert werden, sondern die gesamte Entlohnung, wie sie sich aus dem im Aufnahmemitgliedstaat geltenden Recht ergibt. Entsendungen, die länger als 12 bzw. 18 Monate dauern, sollen grundsätzlich dem gesamten Arbeitsrecht des Aufnahmemitgliedstaats unterstellt sein. Zudem werden einzelne Pflichten der Beteiligten beim Personalverleih konkretisiert.
In Liechtenstein werden einige der vorgesehenen Neuerungen im Wesentlichen schon länger angewandt, so insbesondere die Bestimmungen über die geschuldete Entlohnung und die Verpflichtungen von Verleihern und Einsatzbetrieben bei Entsendungen mit Verleihkonstellationen. Gleichwohl verlangt die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 in diesen und weiteren Bereichen Abänderungen des Entsendegesetzes. Im Vernehmlassungsverfahren war die Notwendigkeit der geplanten Revision unbestritten und fand allgemeine Zustimmung.
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