Postulatsbeantwortung betreffend Entwicklung eines ganzheitlichen landesweiten Konzepts für Inertstoff-Deponien
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. März 2022 die Postulatsbeantwortung betreffend Entwicklung eines ganzheitlichen landesweiten Konzepts für Inertstoff-Deponien verabschiedet. Der Landtag hat das Postulat in seiner Sitzung vom 30. September 2021 an die Regierung überwiesen.
Im Postulat wird die Regierung gebeten, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden ein ganzheitliches, landesweites Konzept für Inertstoff-Deponien zu entwickeln und dem Landtag zur Kenntnis zu bringen. Festgelegt werden soll, auf welche Weise die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden intensiviert und gefördert werden kann und wie die Aushubverwertung und Baustoff-Recyclingquote zur Schonung des Deponievolumens erhöht werden können. Ziel soll es sein, die landesweite Umweltbelastung aus der Deponierung von Inertstoffen so gering wie möglich zu halten und den künftigen Generationen unberührte Landschaftsräume bestmöglich zu erhalten.
Die Regierung führt in ihrer Postulatsbeantwortung aus, dass mit der Abfallplanung 2070 bereits ein landesweites Konzept vorliegt und sich in Umsetzung befindet. Die im Postulat angesprochenen Themen nehmen darin eine zentrale Rolle ein. Auf Basis der Massnahmenblätter, welche in der Abfallplanung definiert wurden, sind auf Seiten der Gemeinden und des Landes verschiedene Abklärungen im Gange. Es handelt sich dabei um Massnahmen zur Schonung des Deponievolumens, zur Prüfung der Standorteignung potenziell neuer Deponiestandorte sowie zur Förderung der Zusammenarbeit. Im Postulat wird der aktuelle Stand der Abklärungen im Sinne eines Werkstattberichtes dargestellt.
Nach Vorliegen der Ergebnisse aus all diesen Abklärungen erfolgt eine Überprüfung der Abfallplanung gemeinsam mit den Gemeinden, wie durch das Umweltschutzgesetz und die Abfallplanung vorgesehen. Gemäss aktuellem Bearbeitungsstand der einzelnen Abklärungen ist davon auszugehen, dass die wesentlichsten Ergebnisse für eine Überprüfung der Abfallplanung in der zweiten Jahreshälfte 2022 vorliegen werden. Mit dem Abschluss der Überprüfung wird im ersten Halbjahr 2023 gerechnet. Das Ergebnis der Überprüfung wird in einem Monitoringbericht festgehalten. Der Monitoringbericht wird, wie bei der Erarbeitung der Abfallplanung, einer öffentlichen Konsultation unterzogen.
Die Postulatsbeantwortung kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.
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Andreas Gstöhl, Amt für Umwelt
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