Regierung erlässt Verordnungen zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
Vaduz (ots)
Nach Ablauf des Vernehmlassungsverfahrens, in dem keine Einwände vorgebracht wurden, hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 8. März 2022 im Bereich der Gesamtarbeitsverträge folgende Beschlüsse gefasst:
In den Branchen des Elektro-, Elektronik- und Medientechnikgewerbes, des Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbes, des Haustechnik- und Spenglergewerbes sowie des Zimmermeister- und Dachdeckergewerbes wurden neue Lohn- und Protokollvereinbarungen allgemeinverbindlich erklärt. Für das Gipser-, Maler- und Gerüstbaugewerbe sowie für das Ofenbauer- und Plattenlegergewerbe wurden neue Lohn- und Protokollvereinbarungen und Abänderungen der Gesamtarbeitsverträge allgemeinverbindlich erklärt. Für die Branchen des Baumeister- und Pflästerergewerbes, des Gärtner- und Floristengewerbes, des Metallgewerbes sowie des Raumausstatter- und Bodenlegergewerbes umfasst die Allgemeinverbindlicherklärung neue Lohn- und Protokollvereinbarungen sowie Abänderungen und Verlängerungen der bestehenden Gesamtarbeitsverträge. Für die Branchen des Autogewerbes, des Detailhandelsgewerbes, des Personalverleihs und des Schreinergewerbes wurden neue Lohn- und Protokollvereinbarungen allgemeinverbindlich erklärt und die Allgemeinverbindlichkeit der Gesamtarbeitsverträge verlängert. Für das Informatikgewerbe wurde ein neuer Gesamtarbeitsvertrag mit zwei Anhängen, der Lohn- und Protokollvereinbarung und dem Qualifikationsvertrag für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene, allgemeinverbindlich erklärt.
Die neuen Bestimmungen gelten ab 1. April 2022.
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