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Fürstentum Liechtenstein

Krieg in der Ukraine: Liechtenstein weitet Sanktionen gegen Russland und Belarus aus

Vaduz (ots)

Die Regierung hat am Montag, 2. Mai 2022, Anpassungen der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine und der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurden die noch nicht umgesetzten EU Waren-, Handels- und Finanzsanktionen, darunter ein Verbot der Erbringung von bestimmten Treuhanddienstleistungen, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.

Die EU hat am 8. April beschlossen, die bestehenden Waren-, Handels- und Finanzsanktionen auszuweiten. Die neuen Massnahmen beinhalten weitreichende Waren- und Handelssanktionen, darunter ein Einfuhrverbot für Braun- und Steinkohle sowie für Güter, die für Russland wichtige Einkommensquellen darstellen. Zudem hat die EU Ausfuhrbeschränkungen für Flugturbinenkraftstoff und andere Güter, die zur Stärkung der industriellen Kapazität Russlands beitragen können beschlossen. Teil des Sanktionspakets sind verschärfte Beschränkungen auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, auf Güter und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können, auf Güter und Technologien, die in der Luft- und Raumfahrtindustrie verwendet werden können, sowie auf Luxusgüter.

Mit dem EU-Sanktionspaket vom 8. April wurden auch weitere Sanktionen im Finanzbereich beschlossen, darunter die Ausweitung der Finanzsanktionen auf Einlagen in Krypto-Wallets und ein Verbot jeglicher Unterstützung für russische Organisationen, die sich in öffentlicher Inhaberschaft oder unter öffentlicher Kontrolle befinden. Die Umsetzung beinhaltet auch ein neu eingeführtes Verbot der Erbringung von Treuhanddienstleistungen für Trusts oder ähnliche Rechtsgestaltungen, bei denen russische Staatsangehörige oder in Russland ansässige natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen als Treugeber oder Begünstigte auftreten. Für neue Geschäftsbeziehungen gilt das Verbot ab Inkrafttreten der Verordnung. Während einer Übergangsfrist bis zum 29. Mai 2022 können bestimmte Dienstleistungen noch erbracht werden, die ausschliesslich Handlungen betreffen dürfen, die im Zusammenhang mit der Beendigung bestehender Geschäftsbeziehungen stehen. Im Anschluss daran ist es - mit wenigen Ausnahmen - verboten, als Treuhänder, nomineller Anteilseigner, Geschäftsführer, Sekretär oder in einer ähnlichen Funktion für einen entsprechenden Trust oder eine ähnliche Rechtsgestaltung mit Bezug zu Russland zu handeln oder dies einer anderen Person zu ermöglichen. Die Regierung ist sich bewusst, dass der autonome Nachvollzug dieser Massnahmen wirtschaftliche Konsequenzen für die betroffenen Finanzmarktteilnehmer hat. Sie steht daher in einem engen Austausch mit der Treuhandkammer und dem Bankenverband.

Schliesslich beinhaltet das Paket vom 8. April auch eine Ausweitung des Verbots der Ausfuhr von auf Euro lautenden Banknoten und des Verkaufs von auf Euro lautenden übertragbaren Wertpapieren auf sämtliche Währungen der EWRA-Mitgliedstaaten. Zudem hat die EU ein Verbot der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen an russische Staatsangehörige und in Russland niedergelassene Organisationen oder Einrichtungen, inklusive eines Verbots der Weiterführung bestehender Verträge, beschlossen.

Der Rat der Europäischen Union hat am 8. April 2022 zudem beschlossen, weitere 216 Personen und 18 Organisationen, die dem Präsidenten der Russischen Föderation politisch oder wirtschaftlich nahestehen, in den bestehenden Sanktionsrahmen aufzunehmen. Diese Massnahmen hat Liechtenstein bereits am 13. April 2022 autonom nachvollzogen.

Ebenfalls am Montag, 2. Mai 2022, hat die Regierung auch eine Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus beschlossen. Die Verbote betreffend die Ausfuhr von Banknoten und den Verkauf von übertragbaren Wertpapieren an belarussische Staatsangehörige oder in Belarus ansässige Personen, Organisationen oder Unternehmen, einschliesslich der Nationalbank der Republik Belarus, werden auf alle amtlichen Währungen der EWRA-Staaten ausgedehnt. Bis anhin waren Banknoten und übertragbare Wertpapiere in Schweizer Franken und Euro umfasst.

Mit dem Nachvollzug der jüngsten EU Sanktionen steht Liechtenstein im Sinne seiner bisherigen Politik solidarisch hinter den von der EU beschlossenen restriktiven Massnahmen und bringt damit die Bereitschaft zum Ausdruck, auch wirtschaftlich belastende Sanktionen mitzutragen. Die Regierung bekräftigt damit, dass die eklatante Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine nicht hinnehmbar ist.

Pressekontakt:

Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Martin Frick, Leiter Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 50

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