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Fürstentum Liechtenstein

Stellungnahme der Regierung betreffend die Totalrevision des Gesetzes über das Zentrale Personenregister (ZPRG)

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 3. Mai 2022 ihre Stellungnahme an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung vom 7. Mai 2021 betreffend die Totalrevision des Gesetzes über das Zentrale Personenregister aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten und die Vorlage wurde im Grundsatz begrüsst.

Beim Zentralen Personenregister (ZPR) handelt es sich um ein wesentliches Arbeitsinstrument der öffentlichen Stellen. Dieses enthält Personen-Stammdaten, Unternehmens-Stammdaten und Sach-Stammdaten, die mehrfach relevant sind und von verschiedenen Stellen wiederkehrend für die Erfüllung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben benötigt werden. Das ZPR ist daher für effiziente und sichere Dienstleistungen unerlässlich.

Die vorliegende Stellungnahme geht auf das Thema Datenrichtigkeit und Datenqualität ein, was das Kernthema der ersten Lesung war. Die Regierung hat die diesbezüglichen Fragen und Vorschläge der Landtagsabgeordneten detailliert geprüft und darüber hinaus eine neuerliche umfassende Prüfung der Vorlage vorgenommen. Die relevanten Klarstellungen wurden vorgenommen und die Regierung ist überzeugt mit dem totalrevidierten Gesetz ein modernes, qualitativ hochstehendes Arbeitsinstrument für die öffentlichen Stellen geschaffen zu haben, welches den Anforderungen an einen effizienten Datenschutz gerecht wird.

Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.

Pressekontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47

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