Gesamtüberarbeitung Landesrichtplan - Abschluss der ersten Phase
Vaduz (ots)
Der Landesrichtplan befasst sich schwerpunktmässig mit den Sachbereichen der Landschaft, der Siedlung, der Infrastrukturen und der öffentlichen Bauten und Anlagen sowie des Verkehrs. Die zentrale Aufgabe des Landesrichtplans ist die überörtliche und grenzüberschreitende Raumplanung.
Die Überarbeitung des Landesrichtplans steht im Kontext der Ziele und Massnahmen des Regierungsprogramms 2021-2025, des Raumkonzepts Liechtenstein 2020 und des Mobilitätskonzepts 2030. Weiter sind die räumlichen Entwicklungsabsichten der Gemeinden in Bezug auf die Ziele und Strategien des Landes hin zu prüfen und in den Landesrichtplan in geeigneter Weise einzubinden. Ebenfalls gilt es, die Entwicklungsabsichten und Planungen der Nachbarregionen St. Gallen / Graubünden und Vorarlberg bei der Überarbeitung des Landesrichtplans zu berücksichtigen und die verschiedenen Planungen aufeinander abzustimmen.
Der Landesrichtplan als zentrales und behördenverbindliches Planungsinstrument hat einen Planungshorizont von 25 Jahren. Der neue Landesrichtplan richtet sich somit auf das Jahr 2050 aus.
Mit Kenntnisnahme der Regierung in der Sitzung vom Dienstag, 3. Mai 2022 wurde die erste Phase, deren Bearbeitung im 3. Quartal 2021 begann, abgeschlossen. Die erste Phase beinhaltete das Zusammenstellen aller wichtigen Grundlagen, die Definition der Struktur und Aufbau des Landesrichtplans sowie die Zusammenstellung der begleitenden Gremien.
In der nun folgenden zweiten Phase wird mit der Erarbeitung der zentralen Inhalte und den Stossrichtungen begonnen, welche im Jahr 2023 abgeschlossen sein sollen.
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