Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Informationsweiterverwendungsgesetzes verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 12. Juli 2022 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz; IWG) verabschiedet. Die Vorlage dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors - auch bekannt als Open Data-Richtlinie - in liechtensteinisches Recht. Das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG; LGBl. 2008 Nr. 205) soll aufgrund der umfassenden Änderungen neu gefasst werden.
Die Open Data-Richtlinie enthält Mindestvorschriften für die Weiterverwendung von vorhandenen Dokumenten im Besitz des öffentlichen Sektors sowie die praktischen Modalitäten zur Erleichterung der Weiterverwendung dieser Dokumente. Sie ersetzt die Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) in der Fassung der Richtlinie 2013/37/EU. Die Open Data-Richtlinie zielt darauf ab, den technologischen Entwicklungen seit Erlass der PSI-Richtlinie Rechnung zu tragen. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Strategien für den offenen Zugang in Bezug auf öffentlich finanzierte Daten aufzustellen und für deren Umsetzung zu sorgen. Nationale Zugangsregelungen der Mitgliedsstaaten, die den Zugang zu Dokumenten einschränken, bleiben aber weiterhin unberührt.
Der Anwendungsbereich der Open Data-Richtlinie wurde auf öffentliche Unternehmen, die Aufgaben im Allgemeininteresse erfüllen, und auf öffentlich finanzierte Forschungsdaten, die über ein institutionelles oder thematisches Archiv zugänglich gemacht werden, ausgeweitet. Weitere Änderungen betreffen dynamische Daten, die per Echtzeit-Zugang mittels geeigneter Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) und gegebenenfalls als Massen-Download zur Weiterverwendung zugänglich zu machen sind, neue Formen von Ausschliesslichkeitsvereinbarungen, Ausnahmen vom Grundsatz der Gebührenbeschränkung auf die Grenzkosten und Sonderregelungen für bestimmte, durch die Europäische Kommission festzulegende hochwertige Datensätze, die grundsätzlich zu bestimmten Modalitäten zur Verfügung zu stellen sind.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 12. Oktober 2022. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage ( www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
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