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Fürstentum Liechtenstein

Aufhebung des bedingten Feuerverbots im Freien

Vaduz (ots)

Aufgrund der gefallenen Niederschläge kann das bedingte Feuerverbot im Freien sofort aufgehoben werden - Weiterhin mässige Waldbrandgefahr!

Die gefallenen Niederschläge führen zu einer Entspannung der Brandgefahr, weshalb das bedingte Feuerverbot im Freien wieder aufgehoben werden kann. Es herrscht aber immer noch eine mässige Waldbrandgefahr (Stufe 2), weshalb im Umgang mit Feuer im Freien weiterhin Vorsicht geboten ist!

Verhaltensempfehlungen:

- Brennende Zigaretten und Zündhölzer nie wegwerfen.

- Beim Grillieren festeingerichtete Feuerstellen verwenden.

- Feuer laufend überwachen und allfälligen Funkenwurf sofort löschen.

- Grill-/Feuerstellen und deren Umgebung nur im absolut gelöschten Zustand verlassen.

- Bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien unbedingt verzichten.

Im Falle eines Waldbrandes:

- Melden Sie Waldbrände sofort über Telefon 118.

- Feuer schnellstmöglich löschen

Aktuelle Waldbrandgefahr für Liechtenstein:

www.waldbrandgefahr.ch, siehe auch Register Massnahmen

www.naturgefahren.ch

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Pressekontakt:

Amt für Bevölkerungsschutz
Stephan Wohlwend
T +423 236 64 04

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