Bericht und Antrag betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2162 über Europäische gedeckte Schuldverschreibungen
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 4. Oktober 2022 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2162 über Europäische gedeckte Schuldverschreibungen (EuGSVG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.
Das EuGSVG dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2162 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen (Covered Bond Directive; CBD). Mit dem Erlass des Gesetzes werden auch das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG), das Bankengesetz (BankG), das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) sowie das Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) angepasst.
Mit dem EuGSVG werden im Wesentlichen Ziele verfolgt wie der Schutz der Anleger in gedeckten Schuldverschreibungen durch Banken, die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für Liechtenstein zur Entwicklung eines gut funktionierenden Marktes für gedeckte Schuldverschreibungen innerhalb des EWR und die Schaffung eines sicheren effizienten Finanzinstruments sowie die Stabilität des Finanzsystems.
Wesentliche Aspekte der Gesetzesvorlage beziehen sich auf die Schaffung einer einheitlichen Definition für gedeckte Schuldverschreibungen sowie die Festlegung struktureller Eigenschaften und Produktqualität von gedeckten Schuldverschreibungen. Zudem werden gewisse Einschränkungen hinsichtlich der Befugnis zur Emission gedeckter Schuldverschreibungen vorgesehen sowie zur Minderung des Liquiditätsrisikos zusätzlich ein Liquiditätspuffer angefordert. Schliesslich werden die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Aufsicht durch die FMA festgelegt.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li bezogen werden.
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