Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) sowie weiterer Gesetze verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 4. Oktober 2022 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Abänderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.
Mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage soll die Richtlinie (EU) 2019/879 (BRRD II) in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu sind Anpassungen im SAG sowie im Bankengesetz (BankG) vorzunehmen. Mit der BRRD II wird die Richtlinie 2014/59/EU (BRRD I) abgeändert, mit der erstmals einheitliche Regelungen zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten im Europäischen Wirtschaftsraum geschaffen wurden. Durch die BRRD II soll insbesondere der FSB-Standard für die Gesamtverlustabsorptionskapazität in die bestehenden Vorschriften über die Mindestanforderungen an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) von Kreditinstituten integriert werden.
Die BRRD II ist Teil des sogenannten "EU-Bankenpakets", das im Mai 2019 veröffentlicht wurde. Ziel des EU-Bankenpakets ist die Minimierung der Risiken im europäischen Bankensektor, indem die vom Basler Ausschuss für Bankenstandards und die im Rat für Finanzstabilität (FSB) angestossenen internationalen Reformen in europäisches und nationales Recht übernommen werden.
Für die Umsetzung des EU-Bankenpakets, das die Richtlinien (EU) 2019/878 (CRD V) und (EU) 2019/879 (BRRD II) sowie die Verordnungen (EU) 2019/876 (CRR II) und (EU) 2019/877 (SRMR II, wobei die gegenständliche Verordnung ausschliesslich systemrelevante Kreditinstitute der "Eurozone" betrifft und daher nicht EWR-relevant ist) umfasst, wurde in Liechtenstein ein zweistufiges Verfahren vorgesehen.
In einem ersten Schritt wurde die Umsetzung der CRD V bzw. die Durchführung der CRR II adressiert. Die entsprechende Gesetzesabänderung trat am 1. Mai 2022 in Kraft.
In einem zweiten Schritt hat die Regierung am 12. April 2022 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) sowie die Abänderung weiterer Gesetzte zur Umsetzung der BRRD II verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist endete am 31. Mai 2022.
Nach Berücksichtigung der Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung wurde im SAG eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Prüfung des SAG durch Revisionsstellen normiert. Schwerpunkt der jährlichen Revisionsprüfung ist die Abwicklungsfähigkeit von Banken und Bankengruppen. Ausserdem wurde festgelegt, dass keine Verpflichtung zur Veranlagung der Gelder der Anstalt zur Finanzierung finanzmarktstabilisierender Massnahmen (AFFM) bei der Liechtensteinische Landesbank AG (Art. 121 Abs. 6 SAG und Art. 6 Abs. 3 Finanzmarktstabilisierungs-Anstalts-Gesetz (FSAG)) besteht.
Weiters wurde in der gegenständlichen Gesetzesvorlage eine Bestimmung vorgesehen, welche die FMA und andere Stellen ausdrücklich zur Verarbeitung personenbezogener Daten ermächtigt. Zudem wurden Klarstellungen im Zusammenhang mit dem Informationsaustausch innerhalb des EWR und mit Drittstaatsbehörden verankert und redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Bezüglich der Weiterentwicklung des Einlagensicherungssystems wird die Regierung allfällige Entwicklungen auf Ebene des EWR-Rechts verfolgen und frühzeitig im Rahmen einer Anpassung des nationalen Rechtsrahmens berücksichtigen.
Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich in seiner Sitzung im November 2022 in erster Lesung behandeln.
Bericht und Antrag können bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.
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