Regierung verabschiedet Postulatsbeantwortung betreffend finanzielle Entlastung von Familien
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag die Postulatsbeantwortung betreffend die finanzielle Entlastung von Familien verabschiedet. Sie kommt dabei zum Schluss, dass die Einführung einer zusätzlichen Ausbildungsförderung über die Familienausgleichskasse (FAK) oder das Stipendienwesen aktuell nicht sinnvoll erscheint. Während eine Indexierung der FAK-Zulagen im Familienbereich rechtlich in den meisten Fällen nicht möglich ist, ist eine Anpassung der Zulagen an die Inflationsentwicklung grundsätzlich denkbar.
Der Landtag hat am im Mai das Postulat "Finanzielle Entlastung von Familien" der Abgeordneten Dagmar Bühler-Nigsch, Peter Frick, Walter Frick, Norma Heidegger, Manfred Kaufmann, Dietmar Lampert, Gunilla Marxer-Kranz, Günter Vogt, Thomas Vogt und Mario Wohlwend an die Regierung überwiesen. Die Regierung wurde eingeladen zu prüfen, welche Auswirkungen die erweiterte Ausrichtung von Kinderzulagen bzw. einer neu zu schaffenden Ausbildungszulage bei Kindern in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr hat. Besonders solle dabei auch die Perspektive einer generellen Erhöhung der Kinderzulagen sowie die bereits geforderte Indexierung der Geburtenzulage geprüft werden.
Allfällige Finanzierung der erweiterten Elternzeit durch die FAK abzuwarten
In der Postulatsbeantwortung wird die aktuelle finanzielle Situation der FAK aufgezeigt, welche die Kinder-, Alleinerziehenden- und Geburtszulagen ausrichtet. In der Folge werden die Fragen beantwortet und insbesondere darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige zumindest teilweise über die FAK finanziert werden soll. Die Regierung kommt zum Schluss, dass somit die Finanzierbarkeit einer Ausbildungszulage über die FAK nicht evaluiert werden kann, bevor entschieden ist, ob und in welchem die ausgebaute Elternzeit durch die FAK finanziert werden soll. Diese Frage hat auch Einfluss auf die Finanzierbarkeit einer generellen Erhöhung der Familienzulagen.
Die Regierung weist in der Postulatsbeantwortung darauf hin, dass eine generelle Erhöhung der Familienzulagen im Falle der künftigen Finanzierung der ausgebauten Elternzeit durch die FAK zur Folge haben könnte, dass die FAK-Beiträge erhöht werden müssten, was die Lohnnebenkosten erhöhen würde.
Vorbehaltlich der künftigen Finanzierung der ausgebauten Elternzeit kommt die Regierung zum Schluss, dass eine Ausbildungszulage bzw. erweitere Kinderzulage in der im Postulat angeführten Höhe von bis zu 350 Franken pro Monat oder eine inflationsbedingte Erhöhung der Kinderzulage grundsätzlich finanzierbar erscheint. Für eine Anpassung der Familienzulagen bzw. Kinderzulagen wäre jedoch eine Anpassung des Familienzulagengesetzes (FZG) notwendig.
Stipendienwesen bereits grosszügig und bedarfsgerecht
Des Weiteren werden in der Postulatsbeantwortung unabhängig von der Finanzierbarkeit Argumente aufgezeigt, die gegen die Einführung einer durch die FAK finanzierten Ausbildungszulage oder eine Anpassung des Stipendiengesetzes sprechen. Personen, die eine Ausbildung zum Zweck der Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit absolvieren, werden auf der Grundlage des Stipendiengesetzes vom Staat bereits heute grosszügig und bedarfsgerecht unterstützt.
Indexierung der Geburtszulage in den meisten Fällen nicht zulässig
Eine Indexierung der Geburtszulagen, d.h. eine Anpassung der Beiträge an die in der Regel geringeren Lebenskosten im Ausland, ist in den meisten Fällen aus staatsvertraglichen Gründen nicht zulässig. Die Regierung kommt zum Schluss, dass in den seltenen Fällen, in welchen eine Indexierung ausnahmsweise zulässig wäre, aus verfahrensökonomischen Gründen ein gänzlicher Ausschluss eines Exports anstatt einer Indexierung nach Kaufkraft in Erwägung gezogen werden müsste.
Der Landtag wird die Postulatsbeantwortung voraussichtlich in seiner Sitzung im November behandeln. Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.
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