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Fürstentum Liechtenstein

Bedarfsplanung ambulante und stationäre Pflege 2022

Vaduz (ots)

Die Regierung hat den vom Ministerium für Gesellschaft und Kultur in Auftrag gegebenen Bericht "Bedarfsplanung ambulante und stationäre Pflege 2022" zur Kenntnis genommen.

Bereits im Jahr 2011 hat die Regierung einen Auftrag zur Erarbeitung einer Bedarfsplanung betreffend den stationären und ambulanten Pflegebereich vergeben und veröffentlicht. Die Bedarfsplanung wurde in der Folge in den Jahren 2015 und 2019 überprüft und publiziert.

Im Jahr 2022 wurde - auf Anregung der Liechtensteinischen Alters- und Krankenpflege (LAK) sowie aufgrund der wegen der Covid-19-Pandemie veränderten Entwicklung um ein Jahr vorgezogen - eine weitere Überprüfung der Bedarfsplanung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen nun vor. Der Bericht wurde mit den betroffenen Institutionen besprochen und diese erhielten die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Im Bericht wird insbesondere der künftige Bedarf an stationären Pflegeplätzen prognostiziert. Er kommt zum Schluss, dass je nach Szenario ein neues Alters- und Pflegeheim zwischen 2026 und 2028 notwendig sein wird.

Der Bericht "Bedarfsplanung ambulante und stationäre Pflege 2022" ist unter https://www.regierung.li/ministerien/ministerium-fuer-gesellschaft-und-kultur/downloads/ abrufbar.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76

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