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Fürstentum Liechtenstein

Regierung genehmigt Bericht und Antrag über erhöhtes Klimaziel bis 2030

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2022 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Emissionshandelsgesetzes zur Erhöhung des Klimaziels bis 2030 verabschiedet.

Ratifizierung des Übereinkommens von Paris

Mit der Ratifikation des Klimaübereinkommens von Paris im Jahr 2017 hat sich Liechtenstein verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren, wobei zumindest 30 Prozent durch Reduktionsmassnahmen im Inland zu erreichen sind. Das Klimaziel und die entsprechenden Reduktionsziele Liechtensteins wurden auf Gesetzesstufe im Emissionshandelsgesetz verankert.

Dringlicher Appell des Weltklimarats

Anfang 2022 hat der Weltklimarat den sechsten Sachstandsbericht veröffentlicht und mit Dringlichkeit an die Staatengemeinschaft appelliert, die nationalen Klimaziele zu erhöhen. Die Klimaschutzbemühungen der Länder reichen bisher noch nicht aus, um den Treibhausgasausstoss drastisch zu senken. Liechtenstein ist von den Auswirkungen des Klimawandels überdurchschnittlich betroffen. Der Alpenraum hat sich seit dem späten 19. Jahrhundert doppelt so stark erwärmt wie der globale Durchschnitt. Liechtenstein hat daher ein besonderes Interesse, seinen Beitrag zur globalen Reduktion der Treibhausgase zu leisten.

Regierung erhöht Klimaziel 2030 auf 50%

Mit der Klimastrategie 2050 setzt sich die Regierung das Ziel, bis zum Jahr 2030 die Treibhausgase statt um 40 Prozent um 50 Prozent zu senken. Zur Verankerung des erhöhten Klimaziels wird das Emissionshandelsgesetz entsprechend angepasst.

Pressekontakt:

Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Nora Zenhäusern, Amt für Umwelt
T +423 236 66 05

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