Regierung genehmigt Abänderung der Entsendeverordnung
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung die Verordnung über die Abänderung der Entsendeverordnung genehmigt. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft, zusammen mit dem revidierten Entsendegesetz, welches der Landtag im September beschlossen hat.
Die Revision des Gesetzes und der Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen. Daneben wurde die Revision der Verordnung zum Anlass genommen, um den Vollzug des Entsenderechts zu straffen. So wurden bestimmte Pflichten zur Einreichung von Unterlagen aufgehoben, wenn diese nicht benötigt werden; andererseits wird dem Amt für Volkswirtschaft neu die Möglichkeit gegeben, bei Nichteinreichen von Unterlagen direkt und ohne weitere Mahnung eine Busse auszusprechen.
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