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Fürstentum Liechtenstein

Regierung passt CO2-Verordnung aufgrund von Energiesparmassnahmen an

Vaduz (ots)

Die im Rahmen der Energiekrise von der Regierung ausgesprochenen Empfehlungen haben Auswirkungen auf die CO2-Emissionen. Um die Umsetzung der Energiesparmassnahmen zu erleichtern, hat die Regierung befristete Erleichterungen im Rahmen der CO2-Verordnung erlassen.

Die Verordnungsänderung entspricht der schweizerischen Verordnungsänderung vom 1. Oktober 2022. Gemäss dem bilateralen Vertrag über Umweltabgaben ist Liechtenstein verpflichtet, die schweizerischen Verordnungsänderungen zu übernehmen.

CO2-Emissionen, die ein von der Regierung nach Massgabe des anwendbaren schweizerischen Rechts empfohlener Wechsel des Energieträgers verursacht, werden in den Jahren 2022 bis 2024 auf Gesuch hin bei der Beurteilung der Erfüllung oder Nichterfüllung der Verminderungsverpflichtung nicht berücksichtigt. Das Gesuch um Nichtberücksichtigung der CO2-Emissionen ist dem Bundesamt für Umwelt jährlich bis zum 31. Mai des Folgejahres einzureichen.

Pressekontakt:

Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Karin Jehle, Amt für Umwelt
T +423 236 61 96

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