Verordnung über das elektronische Gesundheitsdossier genehmigt
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 6. Dezember 2022 die Verordnung über das elektronische Gesundheitsdossier genehmigt.
Das Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) enthält eine Reihe von Verordnungskompetenzen zum Erlass von ausführenden Bestimmungen. Die in der Verordnung über das elektronische Gesundheitsdossier erlassenen Ausführungsbestimmungen regeln jene Inhalte, welche im Hinblick auf die Einrichtung des elektronischen Gesundheitsdossiers im Januar 2023 erforderlich sind. Thematisch umfassen diese insbesondere die im elektronischen Gesundheitsdossier verarbeiteten administrativen Daten, die Ausübung der Versicherten- und Teilnehmerrechte, die Zugriffsberechtigungen, die Identifikation und Authentifizierung der Zugriffsberechtigten, die Datenspeicherung und -abfrage im Behandlungsfall sowie die besonderen Massnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Weitere Informationen zum elektronischen Gesundheitsdossier sind zu finden unter www.gesundheitsdossier.li.
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