Rücksicht auf Wildtiere nehmen, Winterruhezonen beachten
Vaduz (ots)
Wichtige Winterlebensräume von Wildtieren sind ab Donnerstag, 15. Dezember 2022 mit einem Betretungsverbot belegt. Die häufig genutzten Winterwanderwege, Ski- und Schneetourenrouten bleiben jedoch begehbar, wie das Amt für Umwelt informiert. Doch auch ausserhalb der Winterruhezonen ist rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Wildtieren gefordert.
Der Winter stellt für wildlebende Tiere eine grosse Herausforderung dar. Mit rücksichtsvollem Freizeitverhalten sowie der Einhaltung von vier einfachen Regeln tragen Sie massgeblich dazu bei, dass Wildtiere die kalte Jahreszeit schadlos überstehen.
Respektiere deine Grenzen: Vier Regeln für mehr Natur
Die im deutschsprachigen Raum bekannte Informationskampagne "Respektiere deine Grenzen" hat vier passende Verhaltensregeln für Schneesport mit Rücksicht formuliert:
Winterruhezonen beachten: Sie bieten Wildtieren Rückzugsräume.
Auf Wegen und bezeichneten Routen bleiben: Auf regelmässig begangenen Routen können sich Wildtiere an Menschen gewöhnen.
Waldränder, Windschutzstreifen und schneefreie Flächen meiden: Hier halten sich Wildtiere gerne auf.
Hunde an der Leine führen: Wildtiere flüchten vor frei laufenden Hunden.
Tiere, die keinen Winterschlaf halten, müssen in den Wintermonaten mit kalten Temperaturen, Schneemassen sowie knapper, nährstoffarmer Nahrung auskommen. Das heisst, dass sie so viel Energie wie möglich sparen müssen, um den Winter zu überstehen. Dafür gibt es verschiedene Strategien: Die wichtigste davon ist die Ruhe. Um möglichst wenige lebensnotwendige Reserven zu verbrauchen, senken sich Herzschlag und Körpertemperatur und die Tiere verharren über längere Zeiten an geschützten Plätzen, gut isoliert durch dichtes Winterfell oder Befiederung.
Schreckt das Tier durch Sportlerinnen und Sportler oder einen Hund auf, wird der Herzschlag beschleunigt. Der Energieverlust zehrt an den Fettreserven. Muss das Tier über den Winter verteilt oft flüchten, kann dies fatale Folgen haben. Das Wildtier wird anfälliger für Krankheiten, es stellt sich geringerer Fortpflanzungserfolg ein oder es kann durch Tod an Erschöpfung sterben.
Winterruhezonen in Liechtenstein
Winterruhezonen sind Areale, in denen zugunsten der Wildtiere die Freizeitaktivitäten der Menschen durch Betretungsverbote oder Wegegebote eingeschränkt werden. Die Wildtiere sind so insbesondere in den Wintermonaten vor Störungen geschützt und können ihrem stärkeren Ruhebedürfnis nachkommen.
Winterruhezonen dürfen in den Zeiträumen vom 15. Dezember 2022 bis 15. April 2023 (Berggebiet) bzw. 1. Januar bis 31. März 2023 (rheintalseitige Hanglagen) mit Ausnahme der ausgewiesenen Korridore nicht betreten werden. Durch die Ausscheidung von Korridoren bleiben die häufig genutzten Winterwanderwege, Ski- und Schneetourenrouten jedoch begehbar.
Die Kontrollen der Winterruhezonen erfolgen durch die Naturwacht, das Amt für Umwelt und durch die Jagdaufseher. Bei Verstössen gegen die Winterruhezonenverordnung können Bussen verhängt werden.
Karten und weitere Informationen
Wer beabsichtigt, sich abseits der offiziellen Winterrouten in unberührte Gebiete zu begeben, muss in jedem Fall die Beschilderungen vor Ort berücksichtigen. Am besten plant man solche Touren durch vorgängiges Studium der Route im Internet. Dies gehört neben dem Studium der Wetter- und Lawinenvorhersage zur Vorbereitung jeder Ski- oder Schneeschuhtour.
Informationen im Internet sind abrufbar unter: www.wildruhezonen.ch, www.respektiere-deine-grenzen.ch sowie im Geodatenportal der Liechtensteinischen Landesverwaltung: https://geodaten.llv.li/geoportal/Wildruhezonen.html
Pressekontakt:
Amt für Umwelt
Cathérine Frick
T +423 236 66 06