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Fürstentum Liechtenstein

Regierung unterstützt energieintensive Unternehmen

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 13. Dezember 2022 die Richtlinie zur Subvention von Stromkosten von energieintensiven Unternehmen für das Jahr 2023 (Energiekostenzuschuss, EKZ) verabschiedet.

Mit dem Energiekostenzuschuss sollen Unternehmen unterstützt werden, die sich aufgrund des erheblichen Anstiegs der Energiepreise in einer existenzbedrohenden Lage befinden und ihre Energiekosten nicht mehr aus eigenen Mitteln tragen können. Ziel dieser befristeten Härtefallunterstützung ist es, Arbeitsplätze in Liechtenstein zu erhalten. Der Energiekostenzuschuss soll als Subvention von inländischen Stromkosten energieintensiver Unternehmen befristet für ein Jahr als Überbrückungshilfe zur Verfügung stehen. Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass privatwirtschaftlich agierende Unternehmen längerfristig in der Lage sein müssen, sich an die Marktgegebenheiten und Marktentwicklungen anzupassen.

Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, bei denen der Anteil der inländischen Energiekosten am Umsatz im Geschäftsjahr 2021 mindestens 3.0 Prozent beträgt. Ausserdem muss das Unternehmen von der Energiekostensteigerung unverhältnismässig stark betroffen sein; dies wird bei einer Marge im Geschäftsjahr 2021 (Ergebnis vor Steuern im Verhältnis zum Umsatz) von kleiner als 5 Prozent angenommen. Sofern ein Unternehmen anspruchsberechtigt ist, erhält es im Jahr 2023 folgende Subvention des Strompreises für die effektiv bezogenen Strommengen:

Q1 2023: 10 Rp/kWh, Q2 2023: 7.5 Rp/kWh, Q3 2023: 5 Rp/kWh, Q4 2023: 2.5 Rp/kWh.

Die Regierung behält sich vor, die Höhe der Unterstützung (in Rp/kWh) anzupassen, falls sich die Rahmenbedingungen in Bezug auf die Strompreise im Jahr 2023 verändern. Mit dem Vollzug und der Ausrichtung der Unterstützung wird das Amt für Volkswirtschaft (AVW) in enger Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung (STV) betraut. Die Richtlinie ist auf der Homepage des AVW unter www.avw.li abrufbar. Das Antragsformular und weitere Informationen werden Anfang 2023 zur Verfügung stehen.

Pressekontakt:

Kontakt:
Ministerium Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 80

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