Regierung beschliesst Änderungen der Covid-19-Verordnung sowie weiterer Verordnungen
Vaduz (ots)
Die Regierung hat am Donnerstag, 22. Dezember Abänderungen der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19-Verordnung) beschlossen. Die Kosten für Covid-19-Tests von symptomatischen Personen werden auf dieser Grundlage auch ab dem 1. Januar 2023 vorerst weiterhin vom Land Liechtenstein übernommen. Symptomfreien Personen, die sich testen lassen, werden die Laborkosten wie bisher in Rechnung gestellt.
Obwohl sich die Lage stabilisiert hat, lässt sich der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie nicht zuverlässig einschätzen. Die Regierung empfiehlt daher, sich speziell rund um die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel bei Covid-19-typischen Symptomen testen zu lassen. Die Tests werden im Testzentrum auf dem Wille-Areal (Zollstrasse 49, Vaduz) durchgeführt. Das Testzentrum ist ausser Mittwoch und Sonntag täglich von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Die Zufahrt ist signalisiert. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
Ergänzend dazu wurden bestehende Ausführungsbestimmungen in Zusammenhang mit Analysen auf das Coronavirus in der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) und in der Krankenversicherungsverordnung (KVV) verlängert.
Im Zuge der Anpassung der Krankenversicherungsverordnung wurde ausserdem als chronische Erkrankung, die eine Befreiung von der obligatorischen Kostenbeteiligung ermöglicht, die Darmerkrankung Colitis ulcerosa neu aufgenommen. Voraussetzung einer Befreiung ist, dass aufgrund des Schweregrads der Erkrankung eine Behandlung mit Immunsuppressiva bzw. Biologika erfolgt.
Die Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.
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