Regierung beschliesst Abänderung des Messverordnung
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 17. Januar 2023 die Messverordnung abgeändert.
Die liechtensteinische Verordnung über das Messwesen, basierend auf dem Schweizer Messgesetz, stellt die rechtliche Basis für die Bestellung und Entschädigung des Eichmeisters dar. Der in Liechtenstein vertraglich gebundene Eichmeister ist gleichzeitig Eichmeister des Eichkreises 4 in St. Gallen. Diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit bedingt im Sinne einer speditiven Abwicklung der Eichaufträge eine aufeinander abgestimmte Abrechnungs- und Honorierungspraxis. Der Kanton St. Gallen hat im vergangenen Jahr die Spesensätze für die Eichmeister angepasst. Deshalb war es notwendig, die für Liechtenstein festgesetzten Spesenansätze der Eichmeister an die Spesenansätze von St. Gallen anzugleichen, damit die Datenverarbeitungssysteme des Eichwesens im Kantons St. Gallen auch für die Abrechnung der liechtensteinischen Aufträge genutzt werden können.
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