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Fürstentum Liechtenstein

Rechtliche Grundlagen für die eGMB (Abänderung der Personenfreizügigkeitsverordnung)

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 17. Januar 2023 die Abänderung der Personenfreizügigkeitsverordnung genehmigt. Damit wird namentlich die rechtliche Grundlage für die Grenzgängermeldebestätigung (GMB) in digitaler Form geschaffen. Die angepasste Verordnung tritt am 1. März 2023 in Kraft.

Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates, die in Liechtenstein im Rahmen einer Grenzgängertätigkeit erwerbstätig sind, benötigen eine GMB. Die GMB wird künftig zusätzlich zur physischen Karte über die elektronische Identitätslösung eID.li abrufbar sein und als Nachweis der Grenzgängertätigkeit verwendet werden können.

Wann die elektronische GMB (eGMB) über die eID.li abgerufen werden kann, wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert.

Pressekontakt:

Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Müller Alexandre, Mitarbeiter der Regierung
T +423 236 63 16
alexandre.mueller@regierung.li

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