Energiekostenpauschale für einkommensschwache Haushalte: Anträge können ab sofort gestellt werden
Vaduz (ots)
Zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise hat der Landtag im Dezember 2022 neben weiteren Massnahmen eine Einmalzahlung für einkommensschwache Haushalte beschlossen. Ab sofort kann die sogenannte Energiekostenpauschale für einkommensschwache Haushalte mittels Online-Formular auf der Webseite des Amts für Soziale Dienste www.asd.llv.li unter "Finanzielle Hilfen" beantragt werden. Abhängig von der Haushaltsgrösse und dem Einkommen beträgt die Unterstützungsleistung zwischen 182 und 2 060 Franken für das Jahr 2023. Anspruchsberechtigt ist ein Haushalt, wenn der Erwerb aller im Haushalt lebenden Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 77 000 Franken nicht überschreitet. Bei Fragen oder sofern Hilfe bei der Antragsstellung benötigt wird, gibt das Amt für Soziale Dienste, Fachbereich Energiekostenpauschale (Tel. 00423 236 72 60 oder info.asd@llv.li) gerne Auskunft. Selbstverständlich können auch Termine im Amt vereinbart werden.
Härtefälle, die keinen Anspruch auf eine Energiekostenpauschale haben, können sich an die Caritas Liechtenstein (Tel. +423 376 50 32 oder sozialberatung@caritas.li) wenden.
Pressekontakt:
Kontakt:
Amt für Soziale Dienste
Andreas Hoop, Leiter Sozialer Dienst
T +423 236 72 80