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Fürstentum Liechtenstein

Regierung verabschiedet Stellungnahme betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtline über Europäische gedeckte Schuldverschreibungen (EuGSVG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 31. Januar 2023 die Stellungnahme betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2162 über Europäische gedeckte Schuldverschreibungen (EuGSVG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze genehmigt. Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2162 dient der Harmonisierung und Stärkung des Marktes für gedeckte Schuldverschreibungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), um die bisher sehr fragmentierte Rechtslage zu verbessern und einen Binnenmarkt für gedeckte Schuldverschreibungen zu fördern.

In seiner Sitzung vom 4. November 2022 hat der Landtag die Vorlage in erster Lesung behandelt. Dabei war das Eintreten auf die Gesetzesvorlage unbestritten und die Vorlage wurde im Grundsatz begrüsst. Zu den Vorlagen wurden keine Fragen aufgeworfen. Im Hinblick auf die zweite Lesung schlägt die Regierung Anpassungen der Nebenvorlage, des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG), vor.

Die Anpassungen betreffen einerseits die Aufnahme einer Regelung für die Vorabumsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2261, die durch die Nebenvorlage umgesetzt wird, da sich das Übernahmeverfahren betreffend die Richtlinie (EU) 2021/2261 in das EWR-Abkommen über den 1. Mai 2023 hinaus verzögern wird. Andererseits wird eine formelle Anpassung im Hinblick auf Art. 84a UCITSG vorgenommen. Die Bestimmung wird neu formuliert und gestrafft, um damit deren Inhalt klarer zum Ausdruck zu bringen.

Die Vorlage wird voraussichtlich im März vom Landtag in zweiter Lesung behandelt.

Pressekontakt:

Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Simon Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 64 47
simon.biedermann@regierung.li

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