Vernehmlassung betreffend die Verordnungen zur Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge
Vaduz (ots)
Die Wirtschaftskammer Liechtenstein und der Liechtensteinische ArbeitnehmerInnenverband (LANV) beantragten am 15. Dezember 2022 bei der Regierung die Allgemeinverbindlicherklärung der Lohn- und Protokollvereinbarungen für die 15 folgenden Branchen: das Autogewerbe, das Baumeister- und Pflästerergewerbe, das Detailhandelsgewerbe, das Elektro-, Elektronik- und Medientechnikgewerbe, das Gärtner- und Floristengewerbe, das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe, das Gipser-, Maler- und Gerüstbaugewerbe, das Haustechnik- und Spenglergewerbe, das Informatikgewerbe, das Metallgewerbe, das Schreinergewerbe, das Raumausstatter- und Bodenlegergewerbe, das Ofenbauer- und Plattenlegergewerbe, das Zimmermeister- und Dachdeckergewerbe sowie für den Personalverleih. In diesen Lohn- und Protokollvereinbarungen werden insbesondere die Mindestlöhne für verschiedene Kategorien von Arbeitnehmenden bestimmt.
Zugleich wurde die Verlängerung von drei bestehenden Gesamtarbeitsverträgen beantragt. Für das Autogewerbe, das Detailhandelsgewerbe, das Metallgewerbe und den Personalverleih wurden neue Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen, auch für diese wurde die Allgemeinverbindlicherklärung beantragt.
Da die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen vorliegen, werden mit Datum vom Freitag, 3. Februar 2023, die allgemeinverbindlich zu erklärenden Bestimmungen unter Ansetzung einer Vernehmlassungsfrist von 14 Tagen amtlich kundgemacht. Stellungnahmen sind schriftlich und begründet bis Freitag, den 17. Februar 2023, an das Amt für Volkswirtschaft, Postfach 684, 9490 Vaduz zu richten. Die Verordnungstexte sind auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar.
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